Schöffenwahl 2023 - Abstimmung über die Vorschlagsliste


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2023 ö 5

Sachverhalt

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Aktuell werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Auswahl erfolgen kann. Die Gemeinde Gerolsbach wurde mit Schreiben des Präsidenten des Landgerichts Ingolstadt aufgefordert, das Verfahren nach Maßgabe der Schöffenbekanntmachung einzuleiten. Für den Gemeindebereich Gerolsbach sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Pfaffenhofen zwei Personen (Mindestanzahl) vorzuschlagen.
Durch Aufrufe über regionale Medien meldete sich fünf Personen für die Vorschlagsliste. 
Bei einer Person liegen Umstände vor, die zum Ausschluss für das Schöffenamt führen (Schöffen müssen gesundheitlich, d.h. geistig und körperlich geeignet sein, das Amt auszuüben (§ 33 Nr. 4 GVG). Eine Geisteskrankheit schließt einen Bewerber in jedem Falle aus). Aufgrund dessen wurde eine schriftliche Anhörung der Person durchgeführt. Die Rückantwortmails vom 18./19./22.03.2023 bestätigt die Annahme. 

Die Aufstellung der Vorschlagsliste ist eine wahlähnliche Handlung. Für die Aufnahme einer Person in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz-GVG). Sofern über die Vorschlagsliste in Gänze abgestimmt wird, muss die gesamte Liste die erforderliche Mehrheit erhalten.

Nach erfolgter Beschlussfassung im Rat wird die Vorschlagsliste eine Woche öffentlich ausgelegt. Im Anschluss daran besteht eine weitere Woche lang die Möglichkeit, Einspruch gegen die Aufnahme von Personen in die Liste zu erheben, die die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Liste dem Amtsgericht übermittelt. Die konkrete Auswahl der Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch den Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme von 4 Bürgerinnen und Bürgern in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028. 
Es werden folgende Personen vorgeschlagen:
Burger Anton, 85302 Gerolsbach
Kohlmeyer Ingo, 85302 Alberzell
Krenn Ulrich, 85302 Gerolsbach
Männer Sebastian, 85302 Gerolsbach
Die Vorschlagsliste ist eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen und danach, mit etwaigen Einsprüchen, dem Amtsgericht Pfaffenhofen zu übersenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 25.05.2023 14:05 Uhr