Asylbewerberunterkunft (Container)
Wie bereits mehrfach angekündigt (zuletzt am 15.02. und 14.03.2023) konkretisieren sich die Planungen für einen Containerstandort am Ortsrand von Gerolsbach. In diesen sollen 21 Wohncontainer, 2 Sanitärcontainer, 2 Aufenthaltscontainer, 1 Küchencontainer und 1 Allgemeinen Container aufgestellt werden.
Einhergehend mit der Antragstellung werden vom Bauherrn, Landratsamt Pfaffenhofen, Isolierte Befreiungen von den Festsetzungen 5.1 bis 5.9 (Grünordnung) des Bebauungsplan Nr. 33 "Sportgelände“ und Isolierte Abweichung (Art. 6 BayBO – Die Abstandsflächen der Wohnunterkünfte 4 und 5 überschneiden sich) beantragt.
Begründung zu Isolierten Befreiungen und Abweichungen:
Die geplante Bebauung stellt eine temporäre Sondersituation dar. Durch die geplante Bebauung werden temporäre Unterkunftsplätze für Asylsuchende bereitgestellt. Die beantragte isolierte Befreiung ist temporär städtebaulich vertretbar und mit nachbarlichen Interessen sowie den öffentlichen Belangen vereinbar.
Das gemeindliche Einvernehmen für dieses Projekt wurde bereits erteilt (16.03.2016).
Weitere Informationen
Die Asylbewerberunterkunft wird temporär für 3 Jahre errichtet.
Nach den aktuellen Planungen könnten bis zu 42 Personen Platz in der Unterkunft finden.
Es wird von Seiten der Regierung von Oberbayern keine Verwaltung (in Teilzeit), keine Hausmeister und kein Integrationsbeauftragter gestellt. Diese Aufgaben sind durch das Landratsamt PAF zu erbringen.
Die Zielgröße* (2%) zur Unterbringung von geflüchteten Personen in Gerolsbach liegt bei 75 Personen. Derzeit sind im Gemeindegebiet 33 Flüchtlinge untergebracht. Mit den geplanten Containerdorf würde, nach aktuellem Kenntnisstand, diese Zielgröße erreicht.
*
Leider wird bei der „Zielgröße“ nicht berücksichtigt, dass es im Gemeindegebiet keine staatlichen Stellen (Gebäude, Einrichtungen, Außenstellen, dgl.) und auch keine adäquaten Einkaufmöglichkeiten gibt. Es sind nur kommunale Einrichtungen und kleinere Geschäfte die typisch für eine ländliche Gemeinde sind vorhanden.
Flüchtlingsbetreuung
Neben der „staatlichen Betreuung“ wäre von Gemeindeseite vorstellbar den Pachtzins der „Containersiedlung“ direkt in die Flüchtlingsbetreuung reinvestieren. D. h. es könnte eine „Inklusionsbeauftragte“ die u.a. koordinierend für die Flüchtlinge bereitsteht angestellt werden.
GRM Oliver Eisert stellt den Antrag
den Zuhörern Franz-Xaver Buchberger und Sabine Dorn das Rederecht zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 7
Das Rederecht wurde erteilt. Beide äußerten Bedenken gegen das Vorhaben.
Eine längere Diskussion entsteht.