Am 13.07.2023 gab Frau Hülsebus reine Namenlisten in dreifacher Ausfertigung ab. Auf den Listen waren Namen, Ort und ein Eintragungsdatum aufgeführt. In einem Zeitraum vom 28.05 bis 03.07.2023 trugen sich nachfolgende Personengruppen ein.
22 Personen mit Ortsangabe Gerolsbach bzw. eines Ortsteils von Gerolsbach
36 Personen aus Landkreisgemeinden PAF
46 Personen aus sonstigen bayerischen Kommunen
(Bsp.: Frankenthal, Cham, Bad Tölz, Waigolshausen, Eschlkam, Vöhrigen, …)
44 Personen aus Kommunen außerhalb Bayern
(Bsp.: Homburg, Zwickau, Berlin, Schmölln, Vreschen-Bokel, Marl, Templin, Essen,)
17 Personen ohne Ortsangabe bzw. aus Österreich
165 Gesamt
Auf diesen Listen waren weder ein Titel, eine Begründung, eine Unterschrift oder sonstiger Text aufgeführt.
Frau Hülsebus verwies im Gespräch auf eine durch Sie initiierte Eingabe mit dem Titel „Machen Sie die Gebührenerhöhung rückgängig“.
Hinweis:
Kommunalrechtlich wird eine Unterschriftenaktion dann relevant, wenn die Unterschriften als Petition bei der Gemeinde eingereicht werden, vgl. Art. 56 Abs. 3 GO. Petitionen bedürfen der Schriftform, zu dieser gehört u.a. die Unterschrift des Petenten. Die Petenten haben grundsätzlich ein Recht auf Behandlung der Eingabe durch das zuständige Organ (Gemeinderat) und eine Antwort (nicht fristgebunden, kein Anspruch auf ausführliche Begründung).
Aufgrund der abgegebenen Unterlagen, lose Namenslisten ohne Unterschrift, können diese Unterlagen nicht als Petition gewertet werden. Ein Antwortschreiben kann auch nicht erfolgen, da keine Begründung, keine Hinweise, kein Titel, etc. zu den Namenslisten vorliegen.
Antrag GRM Stefan Maurer:
Die beschlossene Gebührenerhöhung im Kinderbetreuungsbereich wird zurückgestellt. Es muss mit Betroffenen (Elternbeirat, Einwendungsführer, Gemeinderatsmitgliedern) gesprochen werden und eine neue Bewertung stattfinden.
Abstimmungsergebnis: 2 : 15
Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert
Antrag GRM Isabell Steurer
Es soll eine Neuüberarbeitung der Gebühren im Kinderbetreuungsbereich und eine Stufenerhöhung auf drei Jahre gestreckt erfolgen.
Abstimmungsergebnis: 4 : 13
Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer, GRM Oliver Eisert, GRM Wilhelm Reim und GRM Isabell Steurer.