Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Ortsstraße "Abzweig" Schrobenhausener Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Abzweig Schrobenhausener Straße“ (Teilstücke aus Flurnummern 73/3, 5 und 7 Gemarkung Gerolsbach – siehe Skizze) erschließt verschiedene Grundstücke (u.a. Raiffeisenbank und zukünftig Supermarkt mit Praxisräumen und Wohngebäude) Die Straße ist hergestellt und erlangt die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde Gerolsbach hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Teileigentum und Städtebaulicher Vertrag).
Die Straße ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Das Straßenteilstück ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.
Beschluss
Der Abzweig Schrobenhausener Straße, bestehend aus Teilflächen der Flurnummern 73/3, 5 und 7 Gemarkung Gerolsbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Straßenname: „Abzweigung“ Schrobenhausener Straße
Anfangspunkt: südl. Ende Fl.Nr. 73/6 Gmkg. Gerolsbach
Endpunkt: bei Fl.Nr. 7/0 Gmkg. Gerolsbach
Straßenbaulast: Gemeinde Gerolsbach
Widmungsbeschränkungen: keine
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 17.10.2023 16:25 Uhr