Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur 19. Flächennutzungsplanänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 2. Sitzung des Gemeinderates 11.02.2020 ö 14.5

Sachverhalt

Am heutigen Tag ging eine Stellungnahme des Landratsamts Pfaffenhofen (20.01.2020) wegen einer Anfrage vom 02.12.2019 (ein Tag nach dem Bürgerentscheid) des Herrn Stefan Maurer bezüglich der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur 19. Flächennutzungsplanänderung in der Gemeindeverwaltung ein. In dieser Anfrage bezweifelte Herr Maurer die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse, da Erster Bürgermeister Martin Seitz -nach dem Empfinden des Herrn Maurers- zu Unrecht an den B eschlussfassungen ausgeschlossen wurde.

Fazit der Stellungnahme des LRA:
Aus Sicht der Fachstellen im Landratsamt handelte es sich bei dem vorliegenden Fall um eine persönliche Beteiligung des Ersten Bürgermeisters, daher ist u.a. Art. 49 Abs. 1 GO anzuwenden. Der Erste Bürgermeister war von der Beratung und Abstimmung auszuschließen. Eine notwendige Beteiligung von Herrn Bürgermeister Martin Seitz am Verfahren – wie von Herrn Maurer - als Grundlage der formalen Rechtmäßigkeit des Verfahrens als zwingend angesehen, wird von den Fachstellen nicht gesehen.

Das Verfahren ist daher hinsichtlich des Ausschlusses von Herrn Ersten Bürgermeister Martin Seitz – nach Prüfung der uns vorliegenden Akten – korrekt betrieben worden.

Zur Kenntnisnahme

Datenstand vom 17.06.2020 21:46 Uhr