Behandlung der Gebührenerhebung für Krippen, Kindergarten und Mittagsbetreuung aufgrund der Corona-Krise


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2020 ö 2

Sachverhalt

Gem. aktueller Info vom bayerischen Gemeindetag übernimmt der Freistaat Bayern im Falle nicht erbrachter Leistungen für die Monate April bis Juni 2020 die Elterngebühren in Krippen und Kindergärten, sofern diese nicht vom jeweiligen Kita-Träger erhoben werden. Eine Rückerstattung bereits von den Eltern eingeforderter Gebühren für diese Monate ist möglich. Die Erstattung des Freistaats erfolgt in pauschalierter Form. Zur Auszahlung durch den Freistaat an den Träger wird es nach Abschluss notwendiger IT-Programmierarbeiten allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen.
Folgendes Vorgehen wird vorgeschlagen:
Die bereits für April erhobenen Elterngebühren (Kindergarten und Krippengeld) werden Anfang Mai rückerstattet. Eltern deren Kinder die Notbetreuung im Monat April nicht bzw. nur teilweise in Anspruch genommen haben, erhalten eine Rückerstattung in voller Höhe bzw. in vom Nutzungsgrad abhängiger anteiliger Höhe.
Für Kinder, die den ganzen Monat April notbetreut wurden, erfolgt keine Rückerstattung an die Eltern.
Bei den Elternbeiträgen für Mai und Juni wird analog vorgegangen, sprich: Die Gebühren werden zunächst wie gewohnt erhoben, eine Rückerstattung erfolgt dann Anfang des Folgemonats, nachdem die taggenaue Inanspruchnahme der Notbetreuung des betreffenden Monats ausgewertet wurde.

Beschluss

Dem im S achverhalt geschilderten Vorgehen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2020 21:44 Uhr