Alle Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen (Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden Art. 31 Abs. 4 Satz 6 GO).
Der Erste Bürgermeister stellt fest, dass
Herr Oliver Eisert
Herr Stephan Hailer
Herr Johann Hirschberger
Herr Thomas Koller
Herr Christian Neugschwender
Herr Peter Popfinger
Herr Wilhelm Reim
Frau Isabell Steurer
neu zu vereidigen sind. Er bat die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder vorzutreten und nahm den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein
und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren
und ihren Pflichten nachzukommen,
so wahr mir Gott helfe!
Hinweis:
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Die vorgenannten Gemeinderatsmitglieder legten anschließend alle den Eid ab, davon die Gemeinderatsmitglieder Herr Oliver Eisert; Herr Stephan Hailer; Herr Johann Hirschberger; Herr Thomas Koller; Herr Christian Neugschwender; Herr Peter Popfingermit religiöser Bekräftigungsformel.