Wahl des Dritten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 9

Sachverhalt

Die weiteren Bürgermeister sind durch Beschlusswahl zu bestimmen (Ein einfacher Gemeinderatsbeschluss Art. 51 Abs. 1 GO genügt nicht). Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung (Art. 51 Abs. 3 GO) per Stimmzettel. Die Wählenden sind nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 Satz 4 u. 5 GO). Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Es wurden folgende Wahlvorschläge unterbreitet:
CSU-Fraktion:                        Xaver Schaipp
FWG-Fraktion:                kein Vorschlag
Grüne-Gruppierung:                Wilhelm Reim
UB-Gruppierung:                Oliver Eisert
Der Erste Bürgermeister ließ nun die Stimmzettel ausgeben und forderte dazu auf, einzeln den Stimmzettel in der Wahlkabine auszufüllen und ihn gefaltet in die Wahlurne zu legen.
Die Stimmabgabe wurde in einem Verzeichnis vermerkt (Anlage 1b).
Von den anwesenden 17 Mitgliedern des Gemeinderates (einschl. Erster Bürgermeister) haben 17 den Stimmzettel abgegeben. Die Zahl der abgegebenen Stimmzettel stimmte mit der Zahl der Abstimmungsvermerke im vorgenannten Verzeichnis (Anlage 1b) überein.
Die Stimmzettel wurden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft.
Es wurde festgestellt, dass 0 Stimmz ettel ungültig sind.

Hinweis:
Nein-Stimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen (Art. 51 Abs. 3 Satz 4 u. 5 GO).

Die gültigen Stimmzettel wurden nun verlesen, es entfielen auf
Xaver Schaipp                                13 Stimmen
Wilhelm Reim                                2 Stimmen
Oliver Eisert                                        2 Stimmen

Der Erste Bürgermeister verkündete nun das Wahlergebnis und stellte fest, dass
Herr Xaver Schaipp
die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum Dritten Bürgermeister gewählt ist.

Erster Bürgermeister Martin Seitz fragte den Gewählten, ob die Wahl angenommen wird. Der Gewählte nahm die Wahl an.
Die Stimmzettel wurden gesammelt und verschlossen (Anlage 2b).

Datenstand vom 03.11.2020 16:31 Uhr