Gebührenrückerstattung Mittagsbetreuung
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 20.05.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Träger von Angeboten der Mittagsbetreuung informiert, dass der Freistaat die Gebühren in den Monaten April, Mai und Juni übernehmen wird, sofern in den jeweiligen Monaten seitens der Eltern keine Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden bzw. wurden. Hierzu ist seitens der Gemeinde bis zum 15.07.2020 ein entsprechender Förderantrag zu stellen. Im Förderantrag ist die Gesamtsumme der für die Monate April, Mai und Juni erlassenen Beiträge darzustellen.
Beschluss
Da erst am 30.06.2020 anhand der geführten Anwesenheitslisten abschließend festgestellt werden kann, wem und in welcher Höhe rückwirkend Gebühren zu erstatten sind, erfolgt seitens der Gemeinde die Rückerstattung (Tageweise Abrechnung) an die Eltern Anfang Juli (für die Monate April, Mai und Juni).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.11.2020 12:20 Uhr