Die aktuell gültige Hundesteuersatzung (wurde übersandt) stammt aus dem Jahr 2006. Aufgrund verschiedener Veränderungen sollte dieses Satzung angepasst/neu erlassen werden. Unter anderem sind bereits 15 Hundekotbehälter („Hunde-WC“) im Gemeindegebiet aufgestellt. Aktuell liegt ein weiterer Antrag von GRM Oliver Eisert auf Aufstellung von zwei zusätzlichen Hundekotbehältern vor.
Im Vorfeld werden nachstehende Informationen für eine Entscheidungsfindung bekanntgegeben:
Aktuelle Hundesteuersätze: 25,- € (für den ersten Hund)
30,- € (für den zweiten Hund)
30,- € (für jeden weiteren Hund)
12,50 € (Züchterhunde / 15,- € weitere Züchterhunde)
500,- € (für Kampfhunde)
Steuersatzrahme aus 16 Landkreis- und Umlandgemeinden
16,- € bis 45,- € (für den ersten Hund)
16,- € bis 100,- € (für den zweiten Hund)
16,- € bis 100,- € (für jeden weiteren Hund)
128,- € bis 750,- € (für Kampfhunde)
Aktuelle Anzahl von Hunden im Gemeindegebiet: 260
(ca. 30 Zweithunde / 5 Züchterhunde)
(Keine Kampfhunde)
Steuereinnahmen: ca. 6.600,- €/Jahr
Gemeindliche Aufwendungen für Hunde im Jahr:
Anschaffungskosten Hunde-WC (15 Stück) ca. 4.500,- € (AfA 373,- €)
Sachbearbeitung Hundesteuer inkl. Hundemarken: ca. 1.860,- €
Laufenden Materialkosten (Beutel, Entsorgung, etc.) ca. 500,- €
Personalkosten Entsorgung ca. 11.000,- €
(Hunde-Toiletten werden 1x wöchentlich entleert)
laufende Gesamtaufwendungen/Jahr: ca. 13.733,- €
(Beachte (Hunde-)Steuer = ist eine Geldleistung die ohne Gegenleistung von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden die den gesetzlichen Besteuerungstatbestand erfüllen (hier Art. 3 KAG). Im Gegensatz zu Beiträgen/Gebühren muss bei Steuern keine Kostenkalkulation erfolgen.)
Die aktuelle Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer wurde übersandt.
Zur Kenntnisnahme und weiteren Beratung in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen