Vorstellung der Gebührenbedarfsberechnung der Wasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Herr Pinkert von der beauftragten Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz erläutert die Gebührenbedarfsberechnung.

Eine rege Diskussion entsteht.

GRM Isabell Steurer stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Grundgebühr soll wie bisher beibehalten und die Verbrauchsgebühr entsprechend erhöht werden. Somit ergeben sich nachstehende Gebührensätze.

Bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis  4 m3/h                        40,00 Euro/Jahr
Bis 10 m3/h                        100,00 Euro/Jahr
Ab 10 m3/h                        160,00 Euro/Jahr        

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis  2,5 m³/h                        40,00 Euro/Jahr
Bis  6 m³/h                        100,00 Euro/Jahr        
Ab 10 m³/h                        160,00 Euro/Jahr

Die Verbrauchsgebühr wird von bisher 0,66 €/m³ auf 1,37 €/m³ (Netto) festgesetzt.

Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags anzupassen.

Abstimmungsergebnis:        3 : 14
Anmerkung: Mit Ja stimmen GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm Reim und GRM Oliver Eisert.


GRM Stefan Maurer stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.

Beschluss:
Die veranschlagte kalkulatorische Verzinsung soll von 1,- % auf 0,- % festgesetzt und die Verbrauchgebühren entsprechend angepasst werden.

 Abstimmungsergebnis:        1 : 16

Anmerkung: Mit Ja stimmte GRM Stefan Maurer.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den vorgestellten Varianten der Gebührenbedarfs-berechnung und stimmt den nachfolgend aufgeführten Gebührensätzen zu.
Bei der Grundgebühr wird analog zur Mustersatzung des Bay. Gemeindetages eine weitere Stufe eingeführt.
Die neue Grundgebühr wird erhöht und beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis  4 m3/h                        60 €/Jahr (bisher 40,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m3/h                        150 €/Jahr (bisher 100,00 Euro/Jahr)
Bis 16 m3/h                        240 €/Jahr (bisher 160,00 Euro/Jahr)         
Über 16 m³/h        (neu)                290 €/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis  2,5 m³/h                        60 €/Jahr (bisher 40,00 Euro/Jahr)
Bis  6 m³/h                        150 €/Jahr (bisher 100,00 Euro/Jahr)        
Bis 10 m³/h                        240 €/Jahr (bisher 160,00 Euro/Jahr)
Über 10 m³h (neu)                290 €/Jahr

Die Verbrauchsgebühr wird von bisher 0,66 €/m³ auf 1,24 €/m³ (Netto) festgesetzt.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Mit Nein stimmen GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm Reim, GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer.

Datenstand vom 13.01.2021 11:31 Uhr