Vorstellung der Gebührenbedarfsberechnung der Abwasserentsorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 11.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Herr Pinkert von der beauftragten Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz erläutert die Gebührenbedarfsberechnung.
Eine rege Diskussion entsteht.

GRM Isabell Steurer stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Grundgebühr soll wie bisher beibehalten und die Verbrauchsgebühr entsprechend erhöht werden. Somit ergeben sich nachstehende Gebührensätze.
Bei Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis  4 m3/h                        36,00 Euro/Jahr
Bis 10 m3/h                        48,00 Euro/Jahr
Bis 16 m3/h                        60,00 Euro/Jahr         
Über 16 m³/h                        72,00 Euro/Jahr
Bei Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis  2,5 m³/h                        36,00 Euro/Jahr
Bis  6 m³/h                        48,00 Euro/Jahr        
Bis 10 m³/h                        60,00 Euro/Jahr
Über 10 m³h                        72,00 Euro/Jahr

Die Niederschlagswassergebühr wird von bisher 0,43 €/m² auf 0,38 €/m² und die Schmutzwassergebühr von 2,20 €/m³ auf 4,11 €/m³ festgesetzt.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages anzupassen

Abstimmungsergebnis:        2 : 15
Anmerkung: Mit Ja stimmen GRM Isabell Steurer und GRM Wilhelm Reim.

GRM Oliver Eisert stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Grundgebühr soll um 50% erhöht und die Verbrauchsgebühr entsprechend erhöht werden. Somit ergeben sich nachstehende Gebührensätze.
Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis  4 m3/h                        54 €/Jahr (bisher 36,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m3/h                        72 €/Jahr (bisher 48,00 Euro/Jahr)
Bis 16 m3/h                        90 €/Jahr (bisher 60,00 Euro/Jahr)         
Über 16 m³/h                        108 €/Jahr (bisher 72,00 Euro/Jahr)

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis  2,5 m³/h                        54 €/Jahr (bisher 36,00 Euro/Jahr)
Bis  6 m³/h                        72 €/Jahr (bisher 48,00 Euro/Jahr)        
Bis 10 m³/h                        90 €/Jahr (bisher 60,00 Euro/Jahr)
Über 10 m³h                        108 €/Jahr (bisher 72,00 Euro/Jahr)
Die Niederschlagswassergebühr wird von bisher 0,43 €/m² auf 0,38 €/m² und die Schmutzwassergebühr entsprechend erhöht.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages anzupassen
Abstimmungsergebnis:        1 : 16
Anmerkung: Mit Ja stimmte GRM Oliver Eisert.
       
GRM Stefan Fottner stellt nachstehenden Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die veranschlagte kalkulatorische Verzinsung soll von 1,- % auf 0,- % festgesetzt und die Verbrauchgebühren entsprechend angepasst werden.

 Abstimmungsergebnis:        10: 7
Anmerkung: Mit Nein stimmte GRM Oliver Eisert, GRM Wilhelm Reim, GRM Isabell Steurer, BGM Martin Seitz, GRM Albert Zaindl, GRM Peter Wörle und GRM Xaver Schaipp.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den nachfolgend aufgeführten Gebührensätzen zu.
Die Satzung wird analog der Mustersatzung des Bay. Gemeindetages um die Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss ergänzt.
Die neue Grundgebühr wird erhöht und beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
Bis  4 m3/h                        60 €/Jahr (bisher 36,00 Euro/Jahr)
Bis 10 m3/h                        80 €/Jahr (bisher 48,00 Euro/Jahr)
Bis 16 m3/h                        100 €/Jahr (bisher 60,00 Euro/Jahr)         
Über 16 m³/h                        120 €/Jahr (bisher 72,00 Euro/Jahr)

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
Bis  2,5 m³/h                        60 €/Jahr (bisher 36,00 Euro/Jahr)
Bis  6 m³/h                        80 €/Jahr (bisher 48,00 Euro/Jahr)        
Bis 10 m³/h                        100 €/Jahr (bisher 60,00 Euro/Jahr)
Über 10 m³h                        120 €/Jahr (bisher 72,00 Euro/Jahr)
               
Die Niederschlagswassergebühr wird von bisher 0,43 €/m² auf 0,35 €/m² und die Schmutzwassergebühr von 2,20 €/m³ auf 3,74 €/m³ (Die Kalkulationszinsfestsetzung auf 0,- % ist hier berücksichtigt) festgesetzt.
Das Kommunalunternehmen wird angewiesen, die Beitrags- und Gebührensatzung entsprechend und in Anlehnung der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages anzupassen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: Mit Nein stimmten GRM Isabell Steurer, GRM Wilhelm Reim und GRM Stefan Maurer.

Datenstand vom 13.01.2021 11:31 Uhr