Änderung der Feuerwehrgebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Pauschalsätze zur Abrechnung der Feuerwehreinsätze müssen regelmäßig (4 Jahreszyklus) neu kalkuliert werden.
(Satzungsentwurf und Verzeichnis der Pauschalen wurde übersandt)
Unter Berücksichtigung der Ausgaben und Daten der letzten vier Jahre und der Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags wurden die Pauschalen neu errechnet. Die neuen Pauschalen fallen teils unverhältnismäßig hoch aus. Aufgrund dessen wurde – in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag - zwar mit unseren Kosten, aber mit der Annahme von 1.000 km Fahrleistung und jeweils 80 Einsatzstunden der Fahrzeuge pro Jahr gerechnet. Das entspricht der generellen Berechnungen des landesweiten Arbeitskreises Feuerwehr. Es wird grundsätzlich empfohlen die durchschnittlich 1.000 km Fahrleistung und 80 Einsatzstunden jährlich zu übernehmen, wenn die tatsächlichen Werte deutlich darunterliegen, um die Geschädigten nicht unverhältnismäßig zu belasten. Die neuen Pauschalen wurden somit zugunsten der Bürgerinnen und Bürger kalkuliert. Die Personalkosten-Pauschalen können und dürfen vom Bayerischen Gemeindetag übernommen werden und haben bis dato vor Gericht bestand.
In diesem Zuge wird ein weiterer Absatz in der Satzung mitaufgenommen. Dieser beinhaltet, dass ein Einsatz, der ein anzeigepflichtiges offenes Feuer als Ursache hat, das vorab nicht ordnungsgemäße bei der Gemeinde Gerolsbach angezeigt wurde, zukünftig kostenpflichtig ist. Brauchtum- und Traditionsfeuer sind davon ausgenommen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Beschluss
Der neuen Feuerwehrgebührensatzung inkl. dem Verzeichnis der angepassten Pauschalsätze wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2021 11:47 Uhr