Städtebauliche Entwicklung Schachach
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Gemeinderates, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Bereich Schachach stellte Herr Aberham mit Schreiben vom 25.11.2020 (Eingang 27.11.2020) einen Antrag auf planungsrechtliche Überprüfung seines Anwesens. Schachach ist generell als Außenbereich (§ 35 BauGB) eingestuft.
Nunmehr stellt sich die Frage, ob eine städtebauliche Entwicklung in Schachach vorangebracht werden soll. Denkbar wäre eine Außenbereichssatzung (Lückenfüllungssatzung) gem. § 35 Abs. 6 BauGB
Beschluss
Für den Ortsteil Schachach, Gemarkung Gerolsbach, wird eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt. In der Satzung soll für die bebauten Bereiche in Schachach bestimmt werden, dass für Wohnzwecken und kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe dienenden Vorhaben nichts entgegensteht und dadurch der Ort zukunftsfähig erhalten bleibt. Der vorgesehene Umgriff könnte im Rahmen der angedachten Dorferneuerungsmaßnahme in einer Entwurfsplanung erarbeitet werden. Die Entwurfsplanung ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2021 11:47 Uhr