Im Nachgang zur Finanzausschusssitzung wurden die noch offenenFragen der Fraktionen/Gruppierungen bereits beantwortet. Sollten zwischenzeitlich noch weitere Fragen hinzugekommen sein, bitte diese bis Montag, 19.04.2021, 10:00 Uhr schriftlich an r.hoeger@gerolsbach.de richten.
Der Haushaltsplan 2021 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Haushaltsplan 2021 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2020 – 2024 zuzustimmen. Die Änderungen, die seit der letzten Finanzausschusssitzung in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden, haben die Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung erhalten. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.421.100 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.619.500 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.200.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.:
1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 320 v.H.
2. Gewerbesteuer 320 v.H
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.