Möglicher Erlass einer Spielplatzsatzung - Vorschläge der Fraktionen und Gruppierungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 13.1

Sachverhalt

Wie in der letzten Sitzung bekanntgegeben besteht die Möglichkeit eine sog. Spielplatzsatzung zu erlassen. Die Gemeinderatsfraktionen und –Gruppierungen wurden gebeten entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

UB-Gruppierung (Mail vom 12.04.2021)
„hier unser Ergebnis für die Beschlussvorlage vom 17. März 2021 - Top 8.2 "Möglicher Erlass einer Spielplatzsatzung" Unsere Wählergruppe UB möchte keinen Erlass für die Spielplatzsatzung.„

CSU-Fraktion (Mail vom 14.04.2021)
„Viele Gemeinden und Städte haben bereits eine Satzung zur Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen. Unser Bürgermeister hat uns in der letzten Sitzung darauf hingewiesen und uns gebeten, dass wir uns über das Thema Gedanken zu machen. Das empfinden wir nicht als verantwortungslos, sondern das zeugt von Verantwortung. Ebenso sind wir in der Gemeinde gut aufgestellt was Spielplätze betrifft. Hier ist auch ein großes Dankeschön an den Bauhof und den vielen freiwilligen Helfern zu richten, die unsere Spielplätze in Schuss halten. Wie auch in den anderen gemeindlichen Bereichen wird hier stetig investiert um den Kindern bestmögliche Spielmöglichkeiten zu ermöglichen. 
Durch eine Satzung kann die Gemeinde das bestehende Recht detaillieren. Somit wird festgeschrieben welche Standards private Kinderspielplätze nach BayBO erfüllen müssen und ab wann eine eigenständige Errichtung eines Spielplatzes abgelöst werden kann. Somit ist eine solche Satzung zum Wohl der Kinder zu verstehen – Eine kinderfeindliche Politik sieht anders aus. Es macht unserer Meinung nach wenig Sinn, wenn in direkter Nachbarschaft eines öffentlichen Spielplatzes ein privater erbaut werden muss. Nur in diesem Fall ist eine Ablösung überhaupt möglich und dann unserer Meinung nach auch sinnvoll. Mit der Ablösung bezahlt der Bauwerber Geld an die Gemeinde, die das Geld wiederrum für die Pflege der bestehenden Spielplätze nutzen kann. Ebenso können wir den Vorwurf nicht stehen lassen, dass hiermit Profitoptimierung für die Bauträger betrieben wird. Der Betrag zur Ablöse soll unserer Meinung nach den tatsächlich entstehenden Kosten für einen Kinderspielplatz entsprechen. 
Allgemein würden wir eine sachorientierte Politik der UB begrüßen, statt den monatlichen Presseerklärungen (Anmerkung: Zeitungsbericht vom 10.04.2021) gespickt mit Halbwahrheiten und persönlichen Beleidigungen. 

Unser Vorschlag zur Diskussion:
  •        Die Größe der herzustellenden Kinderspielplätze ist anhand der Gesamtwohnfläche zu ermitteln. (1,5m² pro 25m² Wohnfläche – Mindestens jedoch 40m² pro Spielplatz)
  •        Wenn jede Wohnung ein eigenes Stück Garten in geeigneter Größe hat ( > 40m²) kann auf einen gemeinsamen Spielplatz verzichtet werden.
  •        Radius 300m: Wenn ein öffentlicher Spielplatz der Gemeinde Gerolsbach innerhalb dieses Radius liegt, kann eine Ablöse erfolgen. 
  •        Der Ablösebetrag wird nach folgender Formel berechnet: A = (V + KH + KU) x F; 
    • V= Verkehrswert Grundstück für Spielplatz
    • KH = Herstellungskosten pro m² Spielpatz
    • KU = Unterhaltskosten pro m² Spielplatz für 20 Jahre
    • F = Fläche die der Spielplatz laut Berechnung haben müsste
  •        Ordnungswidrigkeiten sollen mit Geldbußen bis 50.000 € geahndet werden.“

Bündnis90/Die Grünen - Gruppierung (Mail vom 20.04.2021)
„..Ein zentrales Element der Kinder- und Familienfreundlichkeit der Gemeinde Gerolsbach ist die familienfreundliche Gemeindeplanung. Kinder und Jugendliche benötigen Lebensräume. Durch die wachsende Wohnungsdichte ist die Notwendigkeit von Spielgelegenheiten gegeben.
 Aus diesem Grund sind wir dafür eine Satzung zu verabschieden, die vorsieht, dass Investoren, die im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und Bebauungsplänen mit städtebaulichem Vertrag, größere Wohnbauprojekte und Neubaugebiete realisieren, neue Spielflächen vor Ort schaffen müssen oder alternativ eine Ablösesumme zugunsten des "Spielplatzfonds" leisten. Aus Mitteln dieses "Spielplatzfonds" werden dann nahe gelegene öffentliche Spielplätze aufgewertet.
 In dem Satzungsvorschlag bitten wir zu berücksichtigen, dass größere Wohnbauprojekte von der Verwaltung auch nach §34 BauGB in Verbindung mit einem städtebaulichem Vertrag inkludiert sind, wie auch nach BayBO Art. 7 bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen. 
 Bei der Erreichbarkeit bitten wir um eine Höchstwegstrecke von 250 m Entfernung vom Baugrundstück zu berücksichtigen (Fußweg).
 Die erforderlichen Kinderspielplatzflächen, auch die abgelösten Flächen, müssen mit der Nutzungsaufnahme der baulichen Anlagen, zu der sie gehören, bereitgestellt und nutzbar sein.
 Besten Dank.

FW-Fraktion
Grundsätzlich spricht sich die FW-Fraktion auch für eine Satzung aus, es müssen aber noch einige Regelungen eingehend diskutiert werden.


Die Vorschläge werden entsprechend ausgewertet und ein Satzungsentwurfsvorschlag erarbeitet.

Datenstand vom 13.01.2022 13:43 Uhr