Mit Mail vom 08.03.2021 stellt GRM Stefan Maurer nachfolgenden Antrag.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne verschriftliche meine bereits mehrfach in der Sitzung vorgetragene und in den Medien nachzulesende Begründung für den Antrag, in Gerolsbach das „Einheimischenmodell“ wieder anzuwenden und konkretisiere diesen weiter.
(Anmerkung siehe hierzu Mail vom 08.03.2021 der Kommunalaufsicht Pfaffenhofen)
BEGRÜNDUNG:
In Gerolsbach werden in einer Art „Baulandbeschaffungsmodell“ die meisten Grundstückseigentümer dazu „gezwungen“ einen Teil der Fläche an die Gemeinde abzutreten, damit es als Bauland ausgewiesen wird.
(Anmerkung: Welcher Zwang wird ausgeübt? / Welcher Vorschlag wird zur Grundstücksbeschaffung unterbreitet?)
Diese so erlangten Grundstücke werden dann von der Gemeinde ohne gerechte und überschaubare Kriterien abgegeben. Nach dem „Windhundprinzip“, frei nach dem Motto, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, also wer zuerst davon erfährt.
(Anmerkung: Vor Vergabe einzelner gemeindlicher Bauparzellen in den jeweils ausgewiesenen Baugebieten wurden in Gemeinderatssitzungen die Verkaufspreis- und Vergabekriterien festgelegt. Sinngemäße Anwendung fand jeweils der Beschluss vom 25.07.2011 (BG „Bauchwiesen“). Dieser wurde bis dato noch nie beanstandet.)
Bei dieser Art der Gerolsbacher Baulandvergabe entsteht der Eindruck von Selbstbedienung und Spezlwirtschaft. Diesen Eindruck soll durch ein ehrliches, gerechtes und transparentes Baulandvergabemodell, wie es eines in Gerolsbach schon mal gab, entgegengewirkt werden.
(Anmerkung: Aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (Nr. 2006/4271) gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2007 und die Ausweitung des Verfahrens im Jahr 2011 und letztendlich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08.05.2013 ist das besagte Baulandvergabemodell nicht mehr rechtskonform)
Deshalb sollen die vorhandenen Grundstücke nach einem Punktesystem vergeben werden. Dabei spielen neben dem finanziellen vor allem auch die persönliche und familiäre Situation eine Rolle, z.B. Kinder.
Deshalb sollen die Richtlinien der Gemeinde Gerolsbach über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an die einheimische Bevölkerung wie folgt aktualisiert, weiterentwickelt und für alle im Gemeindeeigentum bebaubaren Grundstücke angewendet werden.
(Anmerkung: Bei der Gewichtung ist zu beachten, dass als Zugangskriterium die Ortsansässigkeit alleine nicht zählt. Zugangskriterien: Vermögens- und Einkommensobergrenzen; Gewichtung: Ortsbezugskriterien max. 50 % // Sozialkriterien min. 50%)
- Alle Grundstücke werden durch öffentlichen Aushang sowie im Bürgerblatt und auf der Gemeinde-Homepage mindestens 6 Monate ausgeschrieben, bevor die ersten Grundstücke vergeben werden. Der Bewerbungszeitpunkt wird nicht berücksichtigt.
(Anmerkung: Ab welchen Zeitpunkt [ab Aufstellungsbeschluss, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, Satzungsbeschluss, Erschließung, etc.]
- Die Beträge in Mark, werden 1:1 durch Euro ersetzt.
(Anmerkung: Welche Beträge sollen 1 : 1 umgerechnet werden)
- Der Gesamtbetrag der Einkünfte (Summen der positiven Einkünfte aus jeder Einkommensart) des Antragstellers darf im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre vor der Antragstellung € 70.000,- nicht übersteigen (Einkommensobergrenze). Erfolgt der Erwerb durch Partner, sind die Einkünfte zu addieren, in diesem Fall darf der Gesamtbetrag der Einkünfte € 140.000,- nicht übersteigen. Die Einkommensobergrenze erhöht sich für jedes im Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt des Antragstellers lebende und dort mit Hauptwohnsitz gemeldete kindergeldberechtigte Kind um jeweils € 7.000,-.
(Anmerkung: Hierzu gibt es einen Grundsatz - Der Bewerber darf maximal ein Einkommen _ Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines durchschnittlichen Steuerpflichtigen innerhalb der Gemeinde erzielen. Erfolgt der Erwerb durch ein Paar, erfolgt die Berechnung auf Basis der addierten Einkommen und in Relation zum doppelten Durchschnittseinkommen. Aktuell: 49.000 € Einzelperson bzw. 98.000 € Paar)
(Anmerkung: Grundsatz - Der Bewerber darf maximal über ein Vermögen in Höhe des Grundstückswertes verfügen. Sie dürfen nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde sein. Immobilieneigentum außerhalb der Gemeide wird als Vermögen angerechnet.)
- Sollten Grundstücke im Rahmen dieses Modells innerhalb von fünf Jahren nach der ersten Ausschreibung keine berechtigten Personen bewerben, können die Grundstücke zum Marktpreis (nach öffentlicher Ausschreibung) auch an andere Interessenten abgegeben werden. Dabei sind Bürger der Gemeinde Gerolsbach zu bevorzugen.
(Anmerkung: Es muss an dieser Stelle bewusst sein, dass hierdurch eine Bevorratung von Baugrundstücken erfolgen kann und entsprechend Kapital gebunden wird)
- Es können auch Personen berücksichtigt werden, welche noch keine 15 Jahre in Gerolsbach ansässig sind. Bei diesen Personen werden pro Jahr, in dem sie weniger als 15 Jahren in Gerolsbach gemeldet sind, 8 Punkte abgezogen.
(Anmerkung: Der Wohnsitzbezug darf auf maximale 5 Jahre ausgedehnt werden)
- Alternativ zur Ortsansässigkeit können pro Jahr der Erwerbstätigkeit in Gerolsbach 3 Punkte angerechnet werden.
(Anmerkung: Sozialkriterien sind in dem Vorschlag zu gering)
Der Vorschlag des GRM Stefan Maurer ist unstimmig und in Teilen nicht rechtskonform.
Zum Vergleich und zur Veranschaulichung wurden die Richtlinien der Stadt Pfaffenhofen an die Gemeinderatsmitglieder übersandt.
Erster Bürgermeister Martin Seitz unterbreitet den Vorschlag, dass diese komplexe Thematik in den Fraktionen/Gruppierungen vorbesprochen werden sollte. Wenn danach entsprechende Richtlinien erstrebt werden, könnte, wie von GRM Isabell Steurer vorgeschlagen, ein Arbeitskreis aus Gemeinderatsmitgliedern zur Ausgestaltung der Richtlinien gebildet werden.
GRM Maurer beharrt auf eine Abstimmung über seines (teilweise) nicht rechtskonformen Vorschlag