Erlass einer Spielplatzsatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 besprochen wurde ein Satzungsentwurf erarbeitet (siehe Anhang).
Änderungen und Ergänzungen:
- § 4 Abs. 3 Satz 1 - Der Ablösebetrag errechnet sich aus dem aktuellen Bodenrichtpreis (Bodenrichtpreisliste des Gutachterausschusses für den Landkreis Pfaffenhofen/Ilm) für Wohnbauflächen im jeweiligen Gemeindebereich (Gemarkung) multipliziert mit der Spielplatzmindestgröße (40m²) plus jeweils den aktuellen Bodenrichtpreis für jeden weiteren m².
§ 8 Abs. 1 - Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen nach dieser Satzung erforderlichen Kinderspielplatz nicht anlegt, nicht in der erforderlichen Größe anlegt oder ohne Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde wieder ganz oder teilweise entfernt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € belegt werden. (Art. 79 Abs. 1 Satz 1 BayBO)
Antrag des GRM Stefan Maurer
Die Absätze 2 und 3 im § 4 sollen gestrichen werden.
Abstimmungsergebnis: 2 : 13
Mit Ja stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.
Beschluss
Die in der Anlage zu diesem TOP aufgeführte Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) inklusive mit den heute aufgeführten (redaktionellen) Änderungen und Ergänzungen wird aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, und Art. 81 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 7 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Februar 2021 beschlossen.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und wird ab diesem Zeitpunkt auf alle danach eingereichten Bauanträge, Freisteller und Bauvoranfragen angewandt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.
Datenstand vom 13.01.2022 13:47 Uhr