Digitaler Bauantrag - Änderung der Einreichungsbehörde bei Bauanträgen zum 01.08.2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Landkreis Pfaffenhofen/Ilm gilt als einer von 15 Pilotlandkreisen in Bayern für die Einführung der „Digitalen Baugenehmigung“. Die Umsetzung beginnt am 01.08.2021.
Für die Gemeinde hat es folgende Auswirkungen:
Die Einreichungsbehörde ist nunmehr das Landratsamt Pfaffenhofen nicht mehr die Gemeinde
Alle Anträge werden zuerst im Landratsamt eingereicht. Bei digital eingereichten Anträgen geschieht dies automatisch über das Bayernportal. Papieranträge (Baumappen) müssen beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen abgegeben werden (Nicht mehr in der Gemeindeverwaltung!).
Die Gemeinden werden dann im nächsten Schritt durch das LRA über den Antrag informiert und beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie gehabt unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.
Zur Antragsabgabe gibt es einige (wenige) Ausnahmen. Folgende Übersicht zeigt, welche Anträge wo abgeben werden:
Weitere Informationen werden durch das Landratsamt erfolgen.
Datenstand vom 13.01.2022 13:47 Uhr