Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Art. 18a GO) mit der Fragestellung "Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ gestoppt wird? "; Beschlussfassung über die Durchführung eines Bürgerentscheids


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 8. Sitzung des Gemeinderates 14.09.2021 ö 5

Sachverhalt

Am 25.01.2021 reichte Herr Stefan Breyer (Vertreter der Unterzeichneten) zum dritten Mal innerhalb eineinhalb Jahren einen Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ gestoppt wird?“ ein.
In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 wurde der Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides (Bürgerbegehren) mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin reichte der Vertreter des Bürgerbegehrens am 29.03.2021 Klage gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids beim Verwaltungsbericht München ein. Aufgrund der Klageeinreichung verzichtete die Gemeinde den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss vom 17.03.2021) bekannt zu machen.
Wie in der Gemeinderatssitzung am 15.06.2021 bekanntgegeben äußerte sich das Verwaltungsgericht in einer einstweiligen Anordnung vom 21.05.2021 dahingehend, dass der Bebauungsplan Nr. 47 „Singenbach Süd-West“ derzeit nicht rechtskräftig gemacht werden darf. Die Tendenz in der Begründung der einstweiligen Anordnung wies daraufhin, dass Gründe für eine Zulassung des Bürgerbegehrens vorliegen. 
Nunmehr ist zu entscheiden, 
ob ein Bürgerentscheid durchgeführt werden soll (Aufhebung Beschluss vom 23.02.21) 
oder
ob die Planungen aufgegeben werden sollen                 
oder
ob das Gericht eine rechtskräftige Entscheidung herbeiführen soll 
(Das Gericht könnte die Gemeinde verpflichten einen Bürgerentscheid zuzulassen.)

Beschluss

Der Beschluss vom 23.02.2021 (TOP 2) wird aufgehoben. Dem Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides (Bürgerbegehren) vom 25.01.2021 wird zugestimmt. Der Bürgerentscheid soll am Sonntag, 14.11.2021 durchgeführt werden. Die Durchführung der Abstimmung wird analog der Abstimmung vom 01.12.2019 erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.01.2022 13:30 Uhr