Erlass einer Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 Singenbach-Rösfeld; Gemarkung Singenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 10. Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö 6.2

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 14.09.2021 behandelt beschließt der Gemeinderat eine 

Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 13 „Singenbach-Rösfeld“; Gemarkung Singenbach 

mit nachfolgendem Inhalt. 

Aufgrund der §§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) jeweils in der aktuell gültigen Fassung,

erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Satzung:

§ 1 Aufhebung der Satzung
Die Satzung der Gemeinde Gerolsbach über den Bebauungsplan Nr. 13 „Singenbach-Rösfeld“; Gemarkung Singenbach inklusive den Änderungssatzungen vom 11.09.1996 und 15.03.2010 wird aufgehoben.

§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Begründung:
Nachdem die Grundstücke im Bebauungsplangebiet bereits bebaut oder bereits überwiegend bebaut sind und sich die Bebauungsmöglichkeit aus Art. 34 BauGB („innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) ergibt sowie auch die Erschließung bereits abgeschlossen ist, erscheint es zweckmäßig, den Bebauungsplan aufzuheben.


GRM Stefan Maurer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Bebauungsplan Nr. 13 „Singenbach-Rösfeld“ soll nur in einen Teilbereich (speziell nur im Bereich der Flurnummer 251/3 Gemarkung Singenbach) aufgehoben werden.
Abstimmungsergebnis: 2 : 12 

Anmerkung: GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Ja.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren nach den Vorschriften des BauGB einzuleiten.
Gleichzeitig billigt der Gemeinderat den oben aufgeführten Satzungsentwurf und die Begründung hierzu, jeweils in der Fassung vom 16.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.

Datenstand vom 21.02.2022 12:20 Uhr