Einheitliche Regelung für gemeindliche Zuschüsse für Vereinsjubiläen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 15.05.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Über Anträge der Vereine auf Zuschüsse zu Vereinsjubiläen wurde vom Gemeinderat bisher immer im Einzelfall entschieden. Um künftig eine einheitliche Regelung für Zuschüsse an Vereine zu Vereinsjubiläen zu erreichen, wird folgende Regelung vorgeschlagen:

Beschluss

Die ortsansässigen Vereine erhalten zu den Feierlichkeiten anlässlich ihrer Vereinsjubiläen einen gemeindlichen Zuschuss in Höhe von 5,00 € pro Jahr ihres Bestehens. Der Zuschuss wird automatisch bei offiziel len Feierlichkeiten gewährt. Ein Beschluss des Gemeinderats ist nicht mehr erforderlich. Die Zuschüsse können vom Ersten Bürgermeister o. V. i. A. bewilligt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Anmerkung: GRM Albert Zaindl und GRM Georg Ottinger stimmten mit Nein

Datenstand vom 19.12.2019 15:07 Uhr