Die Regierung von Oberbayern teilte der Gemeinde mit, dass eine Anfrage bezüglich der Breitbanderschließung des Weilers Hilm 1 vorliegt (02.05.2018).
In dieser wurde u. a. behauptet, dass ein „Breitbanderschließungsvertrag“ verweigert wird. Erschließungsangebote wurden zwar erstellt, doch aus Sicht der Bürgerin nicht abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten. Weiter wurden folgende Fragen gestellt:
Warum verweigert man mir den Anschluß, indem man ihn unmöglich macht?
Wie lautet die Antragstellung der Gemeinde zu diesem Projekt?
Was wollten die Politiker?
Die Regierung verfasste daraufhin ein Antwortschreiben (14.05.2018). Nachstehend sind Auszüge aus dem Schreiben aufgeführt:
„… Basis für die gewährte Förderung waren hierbei die Ausschreibungsbedingungen sowie das Angebot der Fa. AltoNetz vom 06.06.2016. Der Förderbescheid ist rechts- und bestandskräftig. …
…. Durch die Gemeinde wurde vorgegeben, dass alle Adressen des Erschließungsgebietes bis zur Grundstücksgrenze zu erschließen sind. Nach derzeit herrschender Rechtsauffassung wird unter Grundstückgrenze hierbei die nächstliegende öffentliche Grundstücksgrenze angesehen. Diese Vorgabe wurde nach unserer Auffassung im geschlossenen Kooperationsvertrag zwischen der Gemeinde und der Firma AltoNetz GmbH beachtet. Als Folge ist es unserer Auffassung nach vertragskonform, dass die Kosten von der nächstgelegenen öffentlichen Grundstücksgrenze bis zum anzuschließenden Gebäude durch die privaten Eigentümer zu tragen sind. Es liegen der Regierung von Oberbayern keine Erkenntnisse vor, dass Ihnen ein Anschluss an die nächstgelegene öffentliche Grundstücksgrenze Seitens der Fa. AltoNetz GmbH verweigert wird. ….
…. Hinsichtlich des angedachten kürzeren Trassenverlaufs ist zu beachten, dass es nach unserer Rechtsauffassung weder der Gemeinde noch dem Netzbetreiber erlaubt ist, ohne die Einwilligung der jeweiligen Grundstückseigentümer einen Anschluss über deren Grund zwangsweise herzu-stellen. Es gilt hierbei zu beachten, dass nach der uns vorliegenden Aktenlage derzeit für eine Trassenführung über einen Privatgrund die Genehmigung dieser Eigentümerseite nicht vorliegt.
Weiterhin erscheint laut den eingereichten Unterlagen zur Lage und den Eigentumsverhältnissen der Ihr Gebäude umschließenden Grundstücke und der Aussage der Firma AltoNetz GmbH eine Erschließung über die in Ihrem Privatbesitz befindlichen Grundstücke - die an eine öffentliche Grundstücksgrenze anschließen - grundsätzlich möglich. ….“