Erstellung einer Entwässerungsplanung und Anforderung Wasserrechtsantrags


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 8. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2018 ö beschließend 3.12.3

Sachverhalt

Gemäß § 55 WHG ist Regenwasser ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer einzuleiten. Eine Entwässerung der neuen Parkfläche über den vorhandenen Mischwasserkanal ist daher nicht möglich. Aufgrund der zu entwässernden Flächengröße ist eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen.

Das IB Wipflerplan, Pfaffenhofen unterbreitet ein Angebot wie folgt
  • Freiflächenentwässerungsplanung, Wasserfassung und Rückhaltemaßnahmen in Abstimmung mit dem Landschaftsarchitekten definieren und abstimmen
  • Bemessung der Entwässerungsleistungen und Rückhaltung nach den Regelwerken (M153/A113/A118)
  • Abstimmung der Planung mit Fachbehörden
  • Ausarbeitung des Wasserrechtsantrags mit allen Planbeilagen zur Vorlage beim LRA

Pauschalpreisangebot:                5.500 €; Netto
zzgl. 3% Nebenkosten

Beschluss

Der Bauausschuss empfiehlt:
Nach Auswertung des beauftragten Bodengutachtens und der Vermessungsleistung, wird der Erste Bürgermeister o. V. i. A. beauftragt einen entsprechenden Ingenieurvertrag (Stufenweise Beauftragung) mit dem IB WipflerPlan, Pfaffenhofen, über die aufgeführten Ingenieurleistungen, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer.

Datenstand vom 13.02.2019 11:34 Uhr