Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag des Bayer. Gemeindetags mit der ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der vom Bayer. Gemeindetag im Jahre 2008 abgeschlossene Rechtsschutzversicherungsvertgrag läuft am 31.12.2018 aus. Ab dem 01.01.2019 gilt ein neuer Gruppenversicherungsvertrag. Den Zuschlag hat unter mehreren Versicherern die ÖRAG-Rechtsschutzversicherungs-AG in Düsseldorf erhalten. Die Gemeinde muss diesem Versicherungsvertrag beitreten, da der Versicherungsschutz nicht automatisch weiterläuft. Wegen der dreijährigen Mindestlaufzeit, sowie der Abwägung zum Umfang des Versicherungsschutzes und zur Höhe der Selbstbeteiligung ist der Gemeinderat für die Entscheidung zuständig. Es wird empfohlen, die Rechtsschutzversicherung in dem bisherigen Umfang und der bisherigen Selbstbeteiligung (Vollrechtsschutz 250 € SB und Spezial-Straf-Rechtsschutz ohne SB) durchzuführen.
Beschluss
Die Gemeinde Gerolsbach tritt dem Gruppenvesicherungsvertrag des Bayerischen Gemeindetags mit der ÖRAG-Rechtsschutzversicherung-AG vom 02.05.2018 bei.
Die Versicherung umfasst folgende Tarife:
- Kommunale Rechtsschutzversicherung: KW 250 (Vollrechtschutz mit 250 € Selbstbeteiligung
- Spezialstraf- und Verkehrsrechtsschutz: SV (Spezial-Strafverkehrsrechtsschutz ohne Selbstbeteiligung)
Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen sind automatisch mitversichert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer
Datenstand vom 13.02.2019 11:34 Uhr