Antrag Kath. Filialkirchenstiftung "Heilig Kreuz" Alberzell auf Beteiligung zu den Wartungskosten der Kirchturmuhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 8. Sitzung des Gemeinderates 12.09.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Filialkirchenstiftung hat einen Zuschuss der Gemeinde zu den jährlichen Wartungskosten der Kirchturmuhr beantragt. Die jährlichen Wartungskosten betragen lt. Wartungsvertrag vom 17.03.2016 307,00 € zzg. MWSt. Die Wartung erstreckt sich auf die Glocken und Glockenarmaturen, Läutemaschinen und die Kirchturmuhr.
Bisher wurde zu den Wartungskosten der Kirchturmuhren kein gemeindlicher Zuschuss gewährt. Eine Umfrage bei anderen Landkreisgemeinden hat ergeben, dass überwiegend die Kosten für die Wartung der Kirchturmuhren übernommen werden. Nach rechtsaufsichtlicher Stellungnahme besteht kein rechtlicher Anspruch auf Übernahme der Wartungskosten. Aufgrund althergebrachter Tradition spricht jedoch nichts gegen eine Beteiligung der Gemeinde im beantragten Rahmen. Man könne sich auf die immer noch existierende ortsbildende Wirkung und die gemeindliche Einflussmöglichkeit hinsichtlich der Gestaltung der Kirchturmuhr berufen.

Beschluss

Die Gemeinde gewährt der Kath. Filialkirchenstiftung „Heilig Kreuz“, Alberzell einen jährlichen pauschalen Zuschuss in Höhe von 100,00 € zu den Wartungskosten der Kirchturmuhr. Dies entspricht in etwa dem Anteil für die Kirchturmuhr an den gesamten jährlichen Wartungskosten für die Glocken-, Läute- und Uhrenanlage (1/3).

Im Zuge der Gleichbehandlung gilt diese Regelung auch für die Kirchturmuhren der anderen Pfarreien im Gemeindegebiet, soweit Aufwendungen für die jährliche Wartung der Kirchturmuhren nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2019 11:34 Uhr