Einleitung eines Einziehungsverfahrens für den nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg "Finkenzell über Kreuzung Felbern nach Hilm" Flurnummer 971/3 Gemarkung Gerolsbach (Teilstück)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö 4

Sachverhalt

Bereits in der Sitzung am 17.10.2017 wurde eine Einleitung eines Einziehungsverfahrens für die o.g. nichtausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg geprüft. Nunmehr liegen neue Erkenntnisse vor, u.a. einigten sich die Baulastträger über die zukünftige Gestaltung und Unterhaltung des Weges.  
Straßenbeschreibung:
Straßenname:                Weg von Finkenzell nach Hilm
Anfangspunkt:                Abzweigung von dem Gemeindeverbindungsweg Finkenzell (vor Gehöft Sigl)
Endpunkt:                Einmündung in Fl. Nr. 54  
Kreisstraße PAF7
Gemeinde:                Gemeinde Gerolsbach
Landkreis:                Pfaffenhofen a. d. Ilm

Widmung von Straßen und Wegen - Teileinziehung:
Die aufgeführte Straße ist gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zum (nichtausgebauten) Öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. 

Träger der Straßenbaulast (Beteiligte):

Art der Baulast
Träger der Baulast
von km
bis km
Länge km
Straßenbaulast
Eigentümer von Flurstück 8215-0-1112/0
0,000
0,812
0,812
Straßenbaulast
Eigentümer von Flurstück 8215-0-1119/0
0,000
0,812
0,812
Straßenbaulast
Eigentümer von Flurstück 8215-0-1127/0
0,000
0,812
0,812
Straßenbaulast
Eigentümer von Flurstück 8215-0-1089/4
0,000
0,812
0,812
Straßenbaulast
Eigentümer von Flurstück 8215-0-1089/0
0,000
0,812
0,812

Widmungsbeschränkung
Keine 

Begründung:
Die zur Einziehung vorgesehene Strecke betrifft die Flur Nr. 971/3, 993/1 und 1089/7 der Gemarkung Gerolsbach (siehe nachstehend im Übersichtsplan markiert). In diesem Bereich hat der Weg seine Verkehrsbedeutung verloren. Eine Benutzung durch die Allgemeinheit erfolgt nicht mehr regelmäßig. Darüber hinaus haben die betroffenen Baulastträger/Anlieger zusätzlich eine notarielle Regelung zur zukünftigen Ausgestaltung der Wegführung getroffen. 


Die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg mit der Flurnummer 1010/4 Gemarkung Gerolsbach, der Gemeindeverbindungsstraße nach Felbern und der Kreisstraße PAF7 gewährleistet. 

Eine Einziehung ist gem. Art 8 Abs. 2 BayStrWG 3 Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Einziehung kann erst nach Ablauf der Frist rechtswirksam verfügt werden. Während der Bekanntmachungsfrist können Einwendungen dagegen vorgebracht werden. 

Klarstellung:
Der übrige Weg hat weiterhin die Funktion als öffentlicher Feld- und Waldweg, dieser (Teilstück) bleibt daher gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG weiterhin gewidmet.

Beschluss

Das Verfahren zur Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Finkenzell- über Kreuzung Felbern nach Hilm“, betroffene Flurnummern 971/3, 993/1 und 1089/7 jeweils der Gemarkung Gerolsbach, soll zeitnah eingeleitet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 08.10.2024 10:34 Uhr