Bauliche Erweiterung Mittagsbetreuung an der Grundschule Gerolsbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 03. Sitzung des Gemeinderates 23.03.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Aktuell liegen 77 Anmeldungen für die Mittagsbetreuung vor, bis dato wurden bis zu 60 Kinder betreut. Wie bereits letztes Jahr angedacht (GRS 20.01.2021), aber aufgrund der zurück gezogenen Anmeldungen zurückgestellt, muss eine räumliche Erweiterung der Mittagsbetreuung vorangetrieben werden. Erschwerend für einen zügigen Erweiterungsbau sind Kriterien einer möglichen überörtlichen Förderung. 

Aktueller Stand:
Letztes Jahr wurde bereits eine bauaufsichtliche Genehmigung erteilt (28.07.2021). Aktuell wurden die Gespräche mit der Architektin Frau Schlecht wieder fokussiert und im Vorfeld bereits konkrete Kriterien für eine zeitnahe Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erarbeitet.
Rohbau
Massivbauweise, entweder Dämmziegel mit Holzfassade, oder Stahlbeton gedämmt mit Holzfassade (mit evtl. auch Stahlbetondach), oder Dämmziegel verputzt. Hinsichtlich Gestaltung wird als bewusster Absatz zum Bestand eine Holzfassade wie in der Genehmigungsplanung empfohlen herangezogen. Alternativ kann eine kostengünstige Variante mit verputzten Ziegelwänden gewählt werden. 
Statik-Berechnungen sind bereits beauftragt. 
Bodenplatte mit Aufkantung, Dämmung innenseitig
Rohbauarbeiten werden inkl. Erdbauarbeiten und erforderlicher Umbauarbeiten ausgeschrieben 
Fenster: 
Holz-Alu Fenster gleiche Bauart wie neue Fensterfassaden der Klassenzimmer, inkl.
Holzfensterbretter als Sitzbretter vor den Fenstern; 3-Scheiben Verglasung; 
Bodenbelag: 
Linoboden wie Bestandsgebäude 
Funktionale Heizungsausschreibung: 
Heizlastberechnung, FB Heizung, Umbau im Bestandsgebäude (Rückbau Heizkörper im Übergangsbereich), Anschluss an Bestand; die geplanten Maßnahmen sollen inkl. Gebäudeplan textlich zusammengefasst werden, die Firmen sollen das Angebot selbstständig erstellen; Waschbecken sollen nicht zur Ausführung kommen; 
Maler: 
Selbe Farbzusammensetzung wie Sanierung Bestandsgebäude, außen farblich abgesetzt zum 
Bestand (farbig), innen weiß; 

Spengler: 
Metalldach beschichtet, mit Mehrpreis für Edelstahlausführung; (längere Haltbarkeit) 
Akustik: 
Es soll ein Angebot für eine Schallschutzberechnung bei IBN Bauphysik angefragt werden; im Raum steht Lignotrend Holz oder Lochakustikdecke; plus evtl. weitere erforderliche Maßnahmen; 
Glasdurchgang: 
Eigene Ausschreibung
Kostenschätzung:        ca. 420.000 € 

Erweiterungsbau ohne Förderung
Letztes Jahr war angedacht, wie bereits bei der Sanierung der Grundschule, dass mittels einer sog. Inhouse-Vergabe das gemeindliche Kommunalunternehmen mit den Planungs- und Erweiterungsarbeiten beauftragt wird.  Demnach könnte die Gemeinde unmittelbar dem KUG den Planungs- und Bauauftrag -ohne eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung mit Submission durchführen zu müssen- erteilen. Das KUG wiederum ist nicht an die VOB/A gebunden und kann damit im Regelfall schneller und (wohl) günstiger bauen. Hierzu bedarf es eines Abschlusses eines Vertrages, hier in Form einer Zweckvereinbarung. Diese Vorgehensweise war ohne überörtlicher Förderungen angedacht.

Fördermöglichkeit
Am 24.02.2022 wurde über den Bay. Gemeindetag mitgeteilt, dass die Richtwerte der Hochbaufördermaßnahmen (FAG-Mittel) ab 01.03.2022 erhöht werden und neben dem regulären Förderverfahren voraussichtlich im 2. Quartal 2022 ein neues Sonderförderverfahren „Ganztagsbetreuung“ mit erhöhten Fördersätzen (50% + x%) aufgelegt wird. 
Zwischenzeitlich erfolgte ein weiterer Austausch mit der Förderstelle. Grundsätzlich ist festzuhalten: „Für die Mittagsbetreuung sind nur niedrige Bedarfswerte anzusetzen, grundsätzlich 1 m² je Teilnehmenden, bis zu 1,5 m² bei einer entsprechenden Begründung. Ohne Begründung könnten aktuell maximal 4 m² (insgesamt für die Maßnahme) anerkannt werden. ….  
Sollte die Umstellung auf ein offenes Ganztagsangebot geplant sein und die Gemeinde sich entsprechend verpflichten, können bis zu 2,5 m² je Teilnehmenden anerkannt werden, dies jedoch auch mit entsprechender pädagogischer Begründung.“
Eine Baumaßnahme die bereits begonnen hat kann nicht gefördert werden.
Bei Inanspruchnahme der Fördermöglichkeit kann aktuell kein Auftrag vergeben werden und es müsste für das Schuljahr 2022/2023 eine Zwischenlösung gefunden werden. 

Beschluss

Der Bau-, Grundstücks- und Umweltausschuss empfiehlt
Die Leistungsverzeichnisse sollen auf Grundlage der aufgeführten Eckpunkte vorbereitet und zeitnah versandt werden. Zuwendungsmöglichkeiten werden nicht in Anspruch genommen.


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2022 14:33 Uhr