Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes; Widmung Ortsstraße "Forstweg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
04. Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Forstweg“ (Flurnummer 270/8 Gemarkung Gerolsbach) erschließt die verschiedene Grundstücke (u.a. Arztpraxis und Wohnhaus), die an der bestehenden Forststraße liegen. Die Straße ist hergestellt und erlangt die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde Gerolsbach hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss
Die Forststraße (gemeindlicher Teil), bestehend aus der Flurnummer 270/3 Gemarkung Gerolsbach, wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: Abzweigung Münchener Straße/Forstweg (Kreisstraße) westlich bei Fl.Nr. 270/3 Gmkg. Gerolsbach
Endpunkt: nordöstlich bei Fl.Nr. 270/11 Gmkg. Gerolsbach
Länge: 0,065 km (Straße wurde noch nicht vermessen)
Straßenbaulast: auf gesamter Länge – Gemeinde Gerolsbach
Widmungsbeschränkungen: keine
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.07.2022 16:26 Uhr