Am 14.07.2020 wurde eine Überplanung eines Teilbereiches an der Alberzeller Straße in Singenbach im Gemeinderat und nochmals am 10.03.2022 in BGU behandelt.
Im Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss kam man überein weitere Vorabprüfungen durchzuführen und das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und das Landratsamt zu kontaktieren.
Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt legte mit Schreiben vom 12.04.2022 nachfolgende Stellungnahme vor (Auszug):
„… 5. Zusammenfassung
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen auf Grund der Lage der Flurstücke zum Singenbach erhebliche Bedenken. Daher raten wir davon ab für diese Flurstücke ein Bauleitplanverfahren einzuleiten. … „
Das Landratsamt Pfaffenhofen (Bauleitplanung) legte mit Schreiben vom 28.04.2022 nachfolgende Stellungnahme vor (Auszug):
Zudem zeichnet sich der südliche Siedlungsteil von Singenbach durch eine Bebauung in Ringstruktur aus. Die Gebäude (mit Wohn-, Gewerbe- und landwirtschaftlicher Nutzung) liegen dabei unregelmäßig – nicht vollständig durchgehend – an beiden Seiten einer Art „Ringstraße an“. Sollte sich nach Prüfung aller o. g. Kriterien wider Erwarten eine Entscheidung für den o. g. Standort ergeben, ist diese Ringstruktur aus unserer Sicht unbedingt zu erhalten.
Auch wäre es u. a. aus ortsplanerischer Sicht unbedingt notwendig, dass die Gemeinde bei einer Diskussion über eine Bebauung strukturelle Überlegungen zum gesamten südlichen Siedlungsteil von Singenbach und seiner örtlichen Struktur tätigt und nicht nur für die gegenständlichen zwei Grundstücke.
Daneben zeigt die Stellungnahme des WWA (Anhang) aus wasserwirtschaftlicher Sicht große Schwierigkeiten auf.
Dazu wird aus Sicht des Orts- und Landschaftsbildes angeregt, Grabenstrukturen naturnah zu gestalten und dabei z. B. deren Randbereiche gestalterisch aufzuwerten (z. B. für Ausgleichsflächen, etc.). Bei möglichen Planungen ist dies zu beachten.
Die Stellungnahme erfolgt aus Sicht der Fachstelle Bauleitplanung. Andere Fachstellen wurden nicht hinzugezogen. ..“