Ergänzende Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss vom 23.03.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 07. Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 2.1.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 23.03.2022 wurde die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB für das Gebiet Gerolsbach Nr. 49 „Nähe Raiffeisen“, einhergehend mit Abschluss städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB beschlossen. 
Zwischenzeitlich wurde die Verfahrensart abgestimmt und man kam zu der Erkenntnis, dass das Aufstellungsverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden kann. Konkret heißt das, eine Flächennutzungsplanänderung (FlNP) muss vorab nicht durchgeführt werden (FlNP wird im Wege der Berichtung angepasst).  Ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung wäre nicht zwingend erforderlich; wird jedoch zur ausreichenden Würdigung der Umweltbelange ergänzend erstellt und den Unterlagen beigefügt. Eine Frühzeitige Bürgerbeteiligung ist nicht durchzuführen (nur eine Auslegung notwendig).
Diese Vorgehensweise wurde vorab dem Landratsamt mitgeteilt, es wurden keine Bedenken geäußert.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss 23.03.2022 wird konkretisiert, als Verfahrensart wird ein Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. 
Der Geltungsbereich und die Art ihrer baulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet und Sondergebiet) bleiben unverändert. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Flächennutzungsplanänderungsverfahren muss nicht erfolgen. Die Beschlussfassung vom 23.03.2022 wird daher im Teilbereich b) (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und angestrebte 20. FlNP-Änderung) aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.

Datenstand vom 24.09.2024 13:03 Uhr