Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 Sondergebiet "Solarpark Klenau", Billigungs- und Auslegungsbeschuss
Daten angezeigt aus Sitzung:
09. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das angestrebte Sondergebiet wurden nachfolgende Detailplanungen erarbeitet und liegen dem TOP bei.
- Satzungsentwurf
Begründung
saP
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisenbahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat Gerolsbach billigt die Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 für das Sondergebiet „Solarpark Klenau“ in der Fassung vom 19.10.2022 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 19.10.2022 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 01.12.2022 12:16 Uhr