Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 50 Sondergebiet "Solarpark Klenau", Billigungs- und Auslegungsbeschuss


Daten angezeigt aus Sitzung:  09. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 09. Sitzung des Gemeinderates 19.10.2022 ö 5.5

Sachverhalt

Für das angestrebte Sondergebiet wurden nachfolgende Detailplanungen erarbeitet und liegen dem TOP bei.
  • Satzungsentwurf
  • Begründung
  • saP 
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisenbahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat Gerolsbach billigt die Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungs­planes Nr. 50 für das Sondergebiet „Solarpark Klenau“ in der Fassung vom 19.10.2022 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 19.10.2022 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durch­zuführen.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlich­keitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch­geführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekannt­machung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 01.12.2022 12:16 Uhr