Der Gemeinderat Gerolsbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 52 für das geplante Sondergebiet „Solarpark Duckenried“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 52 für das Sondergebiet „Solarpark Duckenried“ hat drei Teilbereiche und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 574, 579 und 602 der Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach und hat eine Größe von ca. 18,47 ha.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
Teilbereich 1 (Fl.-Nr. 574, Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach) mit ca. 1,89 ha
- im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 574/2
- im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 560/2 (Teilfläche = Tf.)
- im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 560/2 (Tf.) und 575 (Tf.)
- im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 566/2 (Tf.)
Teilbereich 2 (Fl.-Nr. 602, Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach) mit ca. 7,47 ha
- im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 575 (Tf.)
- im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 597 (Tf.)
- im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 603 und 603/2
- im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 548 (Tf.) und 570.
Teilbereich 3 (Fl.-Nr. 579, Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach) mit ca. 9,11 ha
- im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 575 (Tf.)
- im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 581 (Tf.)
- im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 586 und 580
- im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 591 (Tf.) und 598.
Alle Grundstücke liegen in der Gemarkung Singenbach, Gemeinde Gerolsbach.
Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden.
Für die Ausweisung als Sondergebiet sind ca. 10,66 ha vorgesehen, davon in Teilbereich 1 ca. 1,44 ha, in Teilbereich 2 ca. 5,68 ha und in Teilbereich 3 ca. 4,53 ha.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.