Aufstellungsverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 52 Sondergebeit "Solarpark Duckenried", Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
09. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das angestrebte Sondergebiet wurden nachfolgende Detailplanungen erarbeitet und liegen dem TOP bei.
- Satzungsentwurf
- Begründung
- saP
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ingenieurbüro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisenbahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat Gerolsbach billigt die Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes Nr. 52 für das Sondergebiet „Solarpark Duckenried“ in der Fassung vom 19.10.2022 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 19.10.2022 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlich-keitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch-geführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekannt-machung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 01.12.2022 12:16 Uhr