Der Aufwuchs der gemeindlichen Ausgleichsflächen soll in Zukunft vollständig abgefahren werden - Auf eine ordnungsgemäße Pflege/Bewirtschaftung ist zu achten
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu beachten ist, für gemeindliche Ausgleichs- und (teilweise) Flurbereinigungsflächen gibt es bereits verschiedene Hinweise zur Un
terhaltung. Weiter wird auf die Beschlussfassung vom 10.04.2018 (Ökoflächenbewertung im Gemeindegebiet) verwiesen.
Beispiel eine Pflegehinweises:
Die Mahd erfolgt einmal jährlich, nach der Samenreife, frühestens im September. Um Kleintiere zu schonen, ist der Schnitt 10 cm über dem Boden anzusetzen und das Mähgut vor dem Abtransport einige Stunden liegenzulassen.
Kleine Flächen können mit der Sense geschnitten werden, größere Flächen mit einem Balkenmäher. Auf den Einsatz von Scheiben- und Trommelmäher (Rotationsmäher) sollte gänzlich verzichtet werden. Ebenso ungeeignet sind Mulchgeräte. Der Schaden bei Kleintieren ist bei ihnen erheblich.
In den ersten Jahren kann eine Mahd 2-3 mal/Jahr erforderlich sein, um die Fläche auszuhagern (gilt nicht für abgeschobene Flächen).
In Abstimmung mit dem beauftragten Landschaftspflegebüro und überörtlicher Behörden werden Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Zur Kenntnisnahme
Datenstand vom 19.07.2019 07:17 Uhr