Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 5. Konstituierende Sitzung des Gemeinderates 12.05.2020 ö 12

Sachverhalt

Den Gemeinderatsmitgliedern wurde mit Sitzungseinladung die bisher geltende und ein Entwurf der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts übersandt.
Änderungen im Vergleich zur Vorgängerfassung sind

  • in § 2 Abs. 1c die Anpassung der Bezeichnung des Grundstücks- und Bauausschusses in Grundstücks-, Bau-, und Umweltausschuss.
 
  • in § 3 Abs. 2 Anpassung der genannten Entschädigungshöhe des Sitzungsgeldes von derzeit 30,- € auf 35,- € pro notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.


Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts


vom 12.05.2020

Die Gemeinde Gerolsbach erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse

(1) 1Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

a) den Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern,

b) den Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitgliedern,

c) den Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4
weiteren Mitgliedern des Gemeinderats.

(2) 1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a bis c genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister, Stellvertreter ist der Zweite Bürgermeister. Der zweite Bürgermeister führt den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss, Stellvertreter ist der 3. Bürgermeister.

(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig.

(4) 1Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;
Entschädigung

(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) 1Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 35,- € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.


§ 4

Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin

1Der Erste Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

§ 5

Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen


1Der Zweite und Dritte Bürgermeister ist Ehrenbeamter.

§ 7

Inkrafttreten

1Diese Satzung tritt am 01.05.2020 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 16.09.2014 außer Kraft.



GRM Stefan Maurer stellt den Antrag:
Es soll ein eigenständiger Umweltausschuss gebildet werden.

Abstimmungsergebnis:        2 : 15
 
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit JA.

Beschluss

Die vorliegende Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, welche Bestandteil dieses Beschlusses ist, wurde den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern ausgehändigt und der Inhalt beraten. Der Gemeinderat akzeptiert diese Satzung vollinhaltlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Oliver Eisert und GRM Stefan Maurer stimmten mit Nein.

Datenstand vom 03.11.2020 16:31 Uhr