Abschluss einer Zweckvereinbarung über die Planung und Sanierung der Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 7. Sitzung des Gemeinderates 17.07.2018 ö 15

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss am 21.02.2018, dass die Grundschule in einer sog. kleinen Sanierung ohne staatliche Zuwendungen modernisiert werden soll.
Am 20.03.2018 beschloss der Gemeinderat, dass durch Änderung der Unternehmenssatzung das KUG für den Schulaufwand zuständig sein soll, um ein günstigeres Preis-/Leistungsverhältnis bei den Ausschreibungen zu erhalten sowie zeitnah die Maßnahmen zu starten. Die Änderungssatzung wurde noch nicht bekanntgemacht.
Zwischenzeitlich wurde auf Hinweis von Rechtsanwalt Dr. Detig der einfachere und ebenso effiziente Weg einer sog. Inhouse-Vergabe skizziert. Demnach erteilt die Gemeinde zulässigerweise unmittelbar dem KUG den Planungs- und Sanierungsauftrag ohne eine öffentliche oder beschränkte Ausschreibung mit Submission durchführen zu müssen. Das KUG wiederum ist nicht an das Vergaberecht gebunden und kann damit schneller und (wohl) günstiger bauen.
Hierzu bedarf es des Abschlusses eines Vertrages, hier in Form einer Zweckvereinbarung. Diese wurde dem LRA Pfaffenhofen a.d. Ilm mit der Bitte um rechtsaufsichtliche Stellungnahme vorgelegt. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Somit bleibt die Gemeinde weiterhin Schulaufwandsträgerin und bedient sich des Kommunalunternehmens zur effizienten Durchführung der beschlossenen Sanierung.
Nach Beschlussfassung im Gemeinderat wird die Zweckvereinbarung dem Verwaltungsrat des KUG zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

  1. Der Beschluss vom 20.03.2018, TOP 33, wird aufgehoben.
  2. Der Zweckvereinbarung (Anlage) wird zugestimmt. Der erste Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, zweckdienliche Änderungen vorzunehmen und die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit nein.

Datenstand vom 13.02.2019 11:07 Uhr