Aufstellung eines einfachen Bebauungsplan in Strobenried "Südlich der Hauptstraße", Gemarkung Strobenried; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 01. Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö 6.1

Sachverhalt

Wie in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2020 vorgestellt sind für die Flurnummer 27 und 27/1 Gemarkung [Gmkg.] Strobenried (Hauptstraße 5) umfangreiche Umplanungen des bestehenden Gebäudes (ehemalige Wirtschaft) angedacht. Konkret wird eine Nutzungsänderung der ehemaligen Wirtschaft in eine große Beherbergungsanlage angestrebt. Das Hauptgebäude (FlNr. 27 Gmkg. Strobenried) und Nebengebäude/Parkplätze (FlNr. 27/1 Gmkg. Strobenried) befinden sich in Mitten des Ortes Strobenried (132 Einwohner). 
Die angedachte Beherbergungsanlage soll ca. 25 Gästezimmern, Etagenduschen und -WC`s mit einer möglichen Belegung von ca. 60 Personen erhalten (Bereits im Vorfeld wurde das Gebäude illegal als Beherbergungsunterkunft für sog. Gastarbeiter genutzt; Beleg Begehung im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr vom 20.07.2020). 
Die aufgezeigte Planung einer solchen Beherbergungsanlage ist für einen solch kleinen Ort zu überdimensioniert und könnte nur in reduzierter Form städtebaulich verträglich eingebunden werden.

Von Gemeindeseite wird die angestrebte Nutzungsänderung zur gewachsenen Ortsstruktur von Strobenried kritisch gesehen. Es ist zu befürchten, dass der intakte dörfliche Charakter durch einen Beherbergungsbetrieb dieser Größe zerstört wird. Zur geordneten städtebaulichen Entwicklung soll ein entsprechender Bebauungsplan für das beschriebene Plangebiet aufgestellt werden. Städtebauliches Ziel dieses Bebauungsplans soll es sein, die vorhandene dörfliche Struktur auf den Grundstücken, sowie die Entwicklung der Bestandsgebäude und der umfassenden Freiflächen zu sichern und geordnet unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung städtebaulich zu entwickeln.
Nachstehend ist der Geltungsbereich des angestreben Bebauungsplans aufgeführt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB für das Gebiet „Südlich der Hauptstraße“.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:
Flurnummern 10/5; 1163; 27; 27/1; 28; 30; 32/2; 36; 37/6; 38; 38/1; 57; 113/4; 170; 171/1 und 73 jeweils der Gemarkung Strobenried 

Das Gebiet ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: Grenze Ortsstraße FlNr. 10/5  
Im Osten: Grenze Ortsstraße FlNr. 10/5  
Im Süden: Staatsstraße FlNr. 396/1  
Im Westen: Kreisstraße FlNr. 248/3 
jeweils der Gemarkung Strobenried 

Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Dorfgebiet (MD - § 5 BauNVO) festzusetzen. 
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung BP Nr. 48 Strobenried „Südlich der Hauptstraße“.
Die Verwaltung wird angewiesen eine entsprechende Entwurfsplanung erstellen zu lassen. Die Entwurfsplanung wird nach Ausarbeitung dem Gemeinderat vorgelegt, um die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange abstimmen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Stefan Maurer.

Datenstand vom 13.04.2022 14:35 Uhr