Antrag auf Nutzungsänderung der Speicherräume zweier Mehrfamilienhäuser in insgesamt 4 abgeschlossene Wohnungen auf den Flurstücken FlNr. 1341 und 1341/1 der Gemarkung Gerolsbach (Sonnleitenring)


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 07. Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 30.06.2022 wird die Nutzungsänderung der Speicherräume zweier Mehrfamilienhäuser in insgesamt vier abgeschlossene Wohnungen am Sonnleitenring beantragt.
Anzumerken ist, dass bereits mit Antrag vom 22.05.2018 ein Tekturplan zu einem der o. g. Mehrfamilienhäuser eingereicht wurde, mit dem der Antragssteller bereits einen Dachgeschossausbau (2 Wohnungen) und die Befreiung zu Festsetzungen des Bebauungsplans einreichte (Beschlussfassung 11.06.2018).
Die geplanten Wohnungen im Dachgeschoss wurden vom Landratsamt Pfaffenhofen als nicht genehmigungsfähig eingestuft (Beachte noch laufendes Gerichtsverfahren M 9 K 18.6067)
Nach kursorischer Durchsicht sind im aktuellen Antrag folgende Punkte aufgefallen:
  • Aktuell wiederspricht der Antrag den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 28 SO Pferde (3. Änderung) in folgenden Punkten:
      • Zwei Vollgeschosse (VG) als Höchstmaß ohne Dachausbau (es sind bereits zwei VG vorhanden)
      • Die Geschossflächenzahl ist überschritten
      • Die Grundflächenzahl ist überschritten
      • Grünordnungsplan/Pflanzplan liegt nicht vor bzw. wurde nicht umgesetzt

  • Zweifelhaft ist, ob eine gemeinsame Beantragung der beiden Grundstücke/Gebäulichkeiten zulässig ist

  • Die Stellplätze können nicht auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Die Erläuterungen zu möglichen Stellplätzen auf dem Grundstück und im Baugebiet „Riederner Äcker“ sind nicht nachvollziehbar (siehe Anhang)

  • Die Aussagen/die Berechnungen, dass das Dachgeschoss nicht als Vollgeschoss gesehen wird, werden angezweifelt

  • Die Pläne zu den Abstandsflächenübernahmen können nicht nachvollzogen werden. Es befinden sich bereits Gebäude in den aufgeführten Abstandsflächen 

  • Der Rückbau der illegal errichteten Fertiggaragen ist immer noch nicht vollzogen

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2024 13:03 Uhr