Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit zwei Carports auf dem Flurstück (FlNr. 1381) der Gemarkung Gerolsbach (Erweiterung Sonnleitenring)


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 07. Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Antrag im Freistellungsverfahren vom 31.03.2022 wurde der Neubau eines Doppelhauses mit zwei Carports beantragt. Nach kursorischer Durchsicht und einiger nicht eingehaltener Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 43 „Erweiterung Sonnleitenring“ wurde der Freistellungsantrag mit der Bitte um Behandlung im Genehmigungsverfahren an das Landratsamt weitergeleitet.  




Zwischenzeitlich wurden neue Planunterlagen eingereicht. Aufgefallen ist weiterhin, dass der Baubewerber ein zu allen Seiten gemauertes „Carport“ (Ähnlich einer Garage ohne Tor) ohne einen Stauraum von 5m plant (Bei einem Carport ist der Stauraum nicht zwingend). 
Der Bebauungsplan unterscheidet zwischen Garagen und Carports. Bei der Festsetzung bezüglich des Stauraums (5 m) werden nur die Garagen herangezogen.
Aus Gemeindesicht bestehen erhebliche Bedenken, dass das Vorhaben einem „Carport“ entspricht. Vielmehr ist es als Garage zu sehen (§1 Abs. 1 Satz 1GaStellV) und somit muss ein entsprechender Stauraum eingehalten werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert.

Datenstand vom 24.09.2024 13:03 Uhr