Anträge auf Anschluss an die Zentrale Trinkwasserversorgung Gerolsbach; Ortsteile Wüstersberg, Eulenthal und Wolfertshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 27.09.2023

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Bereits im Jahr 2022 wurde im Rahmen von Verwaltungsratssitzungen erläutert, dass die Anwohner der o.g. Orte Möglichkeiten zum Anschluss an die Zentrale Wasserversorgung suchen. 
Mit Schreiben von Ende Juli bzw. Anfang August 2023 stellen die Einwohner der o.g. Orte nunmehr offizielle Anträge zum Anschluss an die Zentrale Wasserversorgung der Gemeinde Gerolsbach. 
Auszug aus den Antragsschreiben:
„Wir wollen gerne an die Wasserversorgung von Gerolsbach angeschlossen werden und haben hierfür schon die Machbarkeitsstudie bezahlt. 
Privat haben wir die Planung auch schon weitergetrieben und auch eine Möglichkeit gefunden den Anschluss zu realisieren die für uns finanzierbar ist und haben hier auch schon ein Angebot eingeholt. Auch mit den Grundstücksbesitzern wurde schon gesprochen. Sie haben sich prinzipiell bereit erklärt die Grunddienstbarkeiten eintragen zu lassen. 
Wir bitten die Gemeinde, bzw. das Kommunalunternehmen, zu prüfen, ob ein Anschluss wie von uns geplant zu realisieren ist. Aufgrund der hohen baulichen Kosten und der dadurch entstehenden finanziellen Belastung bitten wir das Kommunalunternehmen, wenn möglich, auf die Herstellungsbeiträge der Wasserversorgung zu verzichten.  „

Beschluss

Der GBU empfiehlt: 
Wie bereits signalisiert wird ein Anschluss der Orte Wolfertshausen, Eulenthal und Wüstersberg an die Zentrale Wasserversorgung Gerolsbach befürwortet. Die rechtlichen Möglichkeiten einer Befreiung der Herstellungsbeiträge soll geprüft und wenn möglich gewährt werden. Alle sonstigen Kosten die in Zusammenhang mit dem Anschluss an die Zentrale Wasserversorgung stehen müssen die Eigentümer eigenständig tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein. GRM Albert Zaindl, GRM Franz Xaver Schaipp und GRM Johann Hirschberger waren von der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen (Art. 49 GO).

Datenstand vom 24.01.2024 12:00 Uhr