Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e. V.; Erhöhung der Fundtierkostenpauschale
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde ist gemäß §§ 90a, 967 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5 Abs.1 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Diese Tiere sind gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ordnungsgemäß unterzubringen und zu betreuen.
Die Gemeinde hat den Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. im Rahmen eines Tierunterbringungsvertrags mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraut und der Tierschutzverein erhält für die erbrachten Leistungen eine vertraglich vereinbarte jährliche Pauschale (Fundtierkostenpauschale) in Höhe von 0,75 € pro Einwohner.
Die erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V. hat sich nun an alle Landkreisgemeinden gewandt, die einen Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. geschlossen haben und die Notwendigkeit der Erhöhung der bisher vereinbarten jährlichen Fundtierkostenpauschale dargelegt.
Aus Sicht des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V ist eine Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,75 € auf 1,00 € pro Einwohner gewünscht. Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm wurde die Notwendigkeit der Erhöhung der Fundtierkostenpauschale erläutert.
Die betroffenen Landkreisbürgermeister stimmten – vorbehaltlich eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses ihrer Gremien - einer Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale auf 1,- € pro Einwohner ab 01.01.2024 zu (Der neue Tierunterbringungsvertag wird bis 31.12.2025 geschlossen, er beinhaltet eine Anpassungsklausel).
Beschluss
Die Erhöhung der im Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. festgelegten jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,75 € auf 1,-€ pro Einwohner ab 01.01.2024 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmte GRM Peter Wörle.
Datenstand vom 24.01.2024 12:16 Uhr