Dorfheime Junkenhofen und Singenbach - Betrachtung der Heizanlagen
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aktuelle Heizanlagen:
Dorfheim Singenbach:
Bestandsanlage
Das Gebäude wird über einen Öl-Niedertemperaturkessel Buderus Logano G115 Baujahr 2002 mit einer thermischen Leistung von 28 kW in Kombination mit einem 140l Heizwasserspeicher beheizt. In der Heizperiode wird auch das Trinkwarmwasser über den Kessel erwärmt. Die Trinkwarmwasserbereitung im Sommer findet über elektrische Durchlauferhitzer statt. Es sind keine Beschwerden über zu geringe Temperaturen in den Räumen bekannt, weshalb von einer ausreichenden Dimensionierung des Kessels ausgegangen wird. Die Wärmeübertragung erfolgt über Heizkörper mit Thermostatventilen. Die Heizkörper werden manuell geregelt. Als Vorlauftemperatur wurde 70°C bei einer Temperaturspreizung von 15K angenommen.
Da es sich bereits um einen Niedertemperaturkessel handelt, besteht keine Austauschpflicht nach der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Eine Austauschpflicht nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung besteht ebenfalls nicht, da die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte zuletzt eingehalten wurden.
Dorfheim Junkenhofen:
Bestandsanlage
Das Gebäude wird über einen Öl-Niedertemperaturkessel Viessmann Vitola-biferral-RN Baujahr 1994 mit einer thermischen Leistung von 27 kW beheizt. Es sind keine Beschwerden über zu geringe Temperaturen in den Räumen bekannt, weshalb von einer ausreichenden Dimensionierung des Kessels ausgegangen wird. Die Wärmeübertragung erfolgt über Heizkörper mit Thermostatventilen. Die Heizkörper werden manuell geregelt. Als Vorlauftemperatur wurde 70°C bei einer Temperaturspreizung von 15K angenommen.
Der bestehende Heizkessel ist 26 Jahre alt und wird voraussichtlich in den nächsten Jahren erneuert werden müssen. Da es sich bereits um einen Niedertemperaturkessel handelt, besteht jedoch keine Austauschpflicht nach der geltenden Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Eine Austauschpflicht nach der Bundes-Immissionsschutzverordnung besteht ebenfalls nicht, da die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte zuletzt eingehalten wurden.
Zusammenfassende Betrachtung beider Dorfheime:
Aufgrund der unregelmäßigen Nutzung, hauptsächlich in den Abendstunden, erwies sich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht als empfehlenswert. Wegen der geringen Jahresarbeitszahl ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in den vorliegenden Fällen empfehlenswert und i. d. R. auch nicht förderfähig. Daher kann auch der für den Austausch von Ölheizungen mögliche 45% Zuschuss nicht in Anspruch genommen werden. Bei Umstellung auf eine Holzpelletheizung wäre ein Zuschuss möglich.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wurden verschiedene Heizvarianten wirtschaftlich betrachtet (Öl-Bestandskessel, Holzpelletskessel, Luftwärmepumpe, Öl-Brennwertkessel).
Beschluss
Aufgrund der vorgestellten Daten wird ein zukünftiger Einbau von Pellets-Heizanlagen in den Dorfheimen Singenbach und Junkenhofen favorisiert. Ein Baukostenzuschuss (nach Abzug der Förderung) kann für die Erneuerung der Heizanlagen in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 17.11.2020 07:34 Uhr