Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 9. Sitzung des Gemeinderates 13.10.2020 ö 9

Beschluss

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden




und damit der Gesamtbeitrag des
Haushaltsplanes
(einschl. der Nachträge)



erhöht um Euro

vermindert um Euro
Gegenüber
bisher
Euro
auf nunmehr
Euro
verändert
a) im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben





197.700
197.700


6.784.000
6.784.000


6.586.300
6.586.300
b) im
Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben





407.800
407.800



5.074.600
5.074.600



4.666.800
4.666.800


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 650.000 € um 650.000 € erhöht und damit auf 1.300.000 € neu festgesetzt.

§ 4
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.

Datenstand vom 17.11.2020 07:34 Uhr