Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 mit Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 4. Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 10

Sachverhalt

Im Nachgang zur Finanzausschusssitzung wurden die noch offenenFragen der Fraktionen/Gruppierungen bereits beantwortet. Sollten zwischenzeitlich noch weitere Fragen hinzugekommen sein, bitte diese bis Montag, 19.04.2021, 10:00 Uhr schriftlich an r.hoeger@gerolsbach.de richten.
Der Haushaltsplan 2021 wurde im Finanzausschuss vorberaten. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, den Haushaltsplan 2021 unverändert zu verabschieden und eine entsprechende Haushaltssatzung zu erlassen, sowie dem vorliegenden Finanzplan mit Investitionsprogramm 2020 – 2024 zuzustimmen. Die Änderungen, die seit der letzten Finanzausschusssitzung in den Haushaltsplan eingearbeitet wurden, haben die Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung erhalten. Der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geben hierzu noch ihre Statements ab.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gerolsbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
wird hiermit festgesetzt; er schließt im 
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                6.421.100 €
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        3.619.500 €
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.200.000 € festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.:
1. Grundsteuer        a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)        320 v.H.
                       b) für die Grundstücke (B)                                320 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                320 v.H


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  1.000.000 € festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer und GRM Oliver Eisert stimmten mit Nein.

Datenstand vom 13.01.2022 13:43 Uhr