Vereinfachtes Umlegungsverfahren für das Baugebiet Nr. 43 "Erweiterung Sonnleitenring"; Beschluss über die Anordnung der Umlegung und Übertragung des Verfahrens auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 11. Sitzung des Gemeinderates 11.12.2018 ö 4

Sachverhalt

Damit die Bauparzellen im Baugebiet festgelegt werden können ist ein Umlegungsverfahren einzuleiten. Aus Gründen der Vereinfachung wird die Verfahrensdurchführung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen übertragen.

Beschluss

1. Der Gemeinderat ordnet für das Baugebiet Nr. 43 „Erweiterung Sonnleitenring" die Umlegung nach dem 4. Kapitel des BauGB an. Der Umgriff des Umlegungsgebietes entspricht dem vorgestellten Bebauungsplan.
2. Die Durchführung der angeordneten Umlegung wird gem. § 46 Abs. 4 BauGB auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen a.d.Ilm als Umlegungsstelle übertragen. Einzelheiten der Übertragung einschließlich der Grundstückeigentümer sind in einer Vereinbarung zu regeln. Der Erste Bürgermeister o. V. i. A. ist ermächtigt, die erforderlichen Vereinbarungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.02.2019 11:39 Uhr