Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Gerolsbach schließt mit der Windkraft Gerolsbach GmbH & Co. KG einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen (Bestandsanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1EEG 2023 i. V. mit § 100 Abs. 2 EEG. Windkraftanlagenbetreiber können Kommunen mit 0,2 Cent pro kWh der eingespeisten Strommenge beteiligen, die sie im Regelfall wieder vom Netzbetreiber erstattet bekommen. Es sind alle Kommunen zu beteiligen, deren Gemeindegebiet innerhalb eines Radius von 2.500 Metern um die einzelne Anlage liegt.
Die Gemeinde Gerolsbach erhält als eine der zwei betroffenen Kommunen eine Beteiligung in Höhe von 0,11354 ct. je kWh eingespeister Strommenge. Der Vertrag wird mit Wirkung zum 01.01.2023 geschlossen. Für 2023 wird eine Auszahlung in Höhe von ca. 22.345,00 € erwartet.
Beschluss
Dem Abschluss eines Vertrages mit der Windkraft Gerolsbach GmbH Co. KG über die finanzielle Beteiligung von Kommunen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1EEG 2023 i. V. mit § 100 Abs. 2 EEG) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.10.2024 10:34 Uhr