Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Gerolsbach) 07. Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö 2.1.2

Sachverhalt



Die Entwurfsplanungen (Unterlagen wurden vorab versandt) zum Bebauungsplan Nr. 49 „Nähe Raiffeisen“ mit folgenden Unterlagen 
  • Planzeichnung mit Festsetzungen durch Planzeichen, Hinweise durch Planzeichen und Verfahrensvermerke vom 20.07.2022 (Eichenseher Ingenieure GmbH)
  •        Festsetzung durch Text vom 20.07.2022 (Eichenseher Ingenieure GmbH)
  •        Begründung vom 20.07.2022 (Eichenseher Ingenieure GmbH)
  •        Als gesonderter Teil der Begründung: Umweltbericht nach §2a BauGB vom 20.07.2022 (Landschaftsarchitekt und Stadtplaner Norbert Einödshofer)
  •        spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom Oktober 2021 (ÖFA - Ökologie Fauna Artenschutz, Roth)
  •        Verträglichkeitsuntersuchung vom 16.04.2021 (CIMA Beratung + Management GmbH)
  •        Bericht zur Baugrund- und orientierenden Schadstoffuntersuchung vom 28.04.2021 (NICKOL & PARTNER AG)
  •        Verkehrsuntersuchung vom 07.06.2022 (VLi Verkehrsplanung Link)
  •        schalltechnische Untersuchung vom 08.07.2022 (C. Hentschel Consult Ing.-GmbH)
werden von Herrn Eichenseher, Architekt und Herrn Einödshofer, Landschaftsplaner vorgestellt und erläutert. 

Anmerkungen:
GRM Isabell Steurer hat folgende Anregungen:
  • Es soll schriftlich fixiert werden, dass mindestens ein KFW-40 Standard bei den zu errichteten Gebäuden eingehalten wird (Hinweis: Wird im städtebaulichen Vertrag mit aufgenommen)
  • Es soll ein Maximum an PV-Dachflächenanlagen errichtet werden (Hinweis: Wird im städtebaulichen Vertrag mit aufgenommen)
  • Es soll eine Grauwassernutzung verpflichtend aufgenommen und die Installation einer Zisterne für die Garten-/Grünanlagenbewässerung berücksichtigt werden (Hinweis: Dieses Thema muss im Zuge der weiteren Planungen erörtert und diskutiert werden)
  • Eine entsprechende ortsnahe Ersatzpflanzung von Bäumen soll berücksichtigt werden (Hinweis: Unabhängig von dieser Planung sind punktuelle Baumpflanzungen im Gemeindegebiet angedacht.)

GRM Stefan Maurer  
  • Findet den Bauabschnitt Sondergebiet (SO1 + SO2) in Ordnung. Der Abschnitt Allgemeines Wohngebiet (WA) sollte nicht realisiert und zurückgestellt werden. 

GRM Gerti Schwertfirm
  • Der angedachte Baustil im Allgemeinen Wohngebiet (WA) wird als unpassend gesehen, besonders die Flachdächer. Es wird angeregt ein Baumodell (3-D-Modell) für das Baugebiet anfertigen zu lassen. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 20.07.2022
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Planentwurf zu beteiligen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Mit Nein stimmten GRM Stefan Maurer, GRM Oliver Eisert und GRM Gerti Schwertfirm.

Datenstand vom 24.09.2024 13:03 Uhr