Im Nachgang zur frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (22.12.2021 bis 31.01.2022) einhergehend mit dem Rücklauf entsprechender Stellungnahmen der TÖB fanden zahlreiche Gespräche statt. Nachstehend finden Sie aktuelle Informationen/Änderungsansätze zu den Entwurfsplanungen
Bauabschnitt 1
Änderung der Planungen zur sog. „Lehmhalle“
Im Zuge der Optimierung der Zufahrtssituation in das Untergeschoss (von Nordosten aus) und in das Erdgeschoss (vom Betriebshof von Südwesten aus) sowie der Forderung nach einer möglichst geschlossenen Fassade zum Betriebshof hin (um Lärmabstrahlung nordwestlich gelegenen Wohnnutzungen zu minimieren), soll der Baukörper um wenige Meter nach Süd-Ost verschoben werden.
Eine Zufahrt vom Untergeschoss der Lehmhalle zum Betriebshof, soll südlich der Lehmhalle in der 1. Bauphase als Rampe im Gelände gleich zusammen mit der temporären Eingrünung angelegt werden. Somit kann der Betriebshof nach Süden hin besser eingegrünt werden, bevor er in einer 2. Bauphase durch eine weitere Halle nach Südosten hin abgeschlossen wird.
Ursprüngliche Planung
Überarbeitete Planung
Bauabschnitt 2
Der Vorhabenträger hat im Zuge der aktuellen Entwicklungen nun auch überlegt, auf dem Areal im bisherigen Bauabschnitt 2 Freiflächen-Photovoltaikanlagen (blaue Fläche) als Zwischennutzung zu errichten, bevor im BA 2 weitere Hallen entstehen.
Somit könnte das Areal im Sinne der Energiewirtschaft und Nachhaltigkeit sinnvoll zwischengenutzt werden.
Zudem würde dann die, für den BA 2 erforderliche Ortsrandeingrünung bereits zeitgleich mit der Bauphase 1 errichtet, so dass die Flächen jetzt schon qualitätvoll nach Süden und Westen hin eingegrünt werden. Im Zuge der Überplanung soll der Umgriff an die bestehende Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 358/4 im Westen angepasst werden. Die Eingrünung/Ausgleichsfläche wird um ca. 15 m nach Westen erweitert und im Zuschnitt angepasst.
Für die Nutzung der Flächen mit Photovoltaikmodulen wird nunmehr auch ein Blendgutachten erstellt, um die Verträglichkeit der Anlagen mit der südwestlich angrenzenden Wohnbebauung zu prüfen. Dieses soll dann den Unterlagen zum Bebauungsplan zur öffentlichen Auslegung beigegeben werden.
Ursprüngliche Planung:
Überarbeitete Planung
Weiteres Vorgehen:
Nach detaillierter Ausarbeitung der Entwurfsplanung, der Anpassung der schalltechnischen Untersuchung und der Neuerstellung des Blendgutachtens soll, voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung im September, dem Gemeinderat der neue Entwurf des Bebauungsplans und des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Billigung vorgelegt werden.
In der Sitzung sollen dann auch die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden behandelt und abgewogen werden, so dass im Anschluss die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu den geänderten Entwürfen beschlossen werden kann.
Zur Kenntnisnahme