20. Änderung des Flächennutzugsplans der Gemeinde Gerolsbach, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
09. Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie im vorhergehenden TOP 5.2 behandelt, hat der Gemeinderat in vorherigen Sitzungen die grundsätzliche Bereitschaft bekundet, für die von Gemeindebürgern eingereichten Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen Bauleitplanverfahren einzuleiten und hierzu einen Aufstellungsbeschluss gefasst.
Folgende Vorentwurfsunterlagen zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gerolsbach wurden übersandt.
Beschluss
Der Gemeinderat Gerolsbach billigt die Vorentwurfsfassung der 20. FNP-Änderung in der Fassung vom 19.10.2022 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom 19.10.2022 mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planvorentwurfs gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
GRM Stefan Maurer stimmte mit Nein.
Datenstand vom 01.12.2022 12:16 Uhr